Urteil: Fahrradfahrer stirbt während Überholung durch Traktor
Fehlt zwischen Tod und Verkehrsverstoß der notwendige Zusammenhang, scheidet eine Verurteilung wegen fahrlässige Tötung aus. So entschied kürzlich das Amtsgericht Bad Segeberg.
Letzte Aktualisierung: 20.11.2024
Was ist passiert?
Ein Mann, dem aufgrund mangelnder Eignung bereits vor Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war, fuhr mit einem Traktor in Richtung Wakendorf II. Dabei überholte er einen Fahrradfahrer mit zu geringem Seitenabstand. Der Fahrradfahrer verlor die Kontrolle über sein Rad, kam von der Fahrbahn ab und stürzte in den Straßengraben. Dort erlitt er einen Herzinfarkt und starb noch an der Unfallstelle. Kurz darauf überholte der Traktorfahrer einen weiteren Fahrradfahrer, wobei dieser nur durch Ausweichen einen Zusammenstoß verhindern konnte. Einige Monate später befuhr der Mann, immer noch ohne gültige Fahrerlaubnis, mit seinem Traktor erneut den öffentlichen Straßenraum.
Die Staatsanwaltschaft erhob unter anderem den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Wie hat das Gericht entschieden?
Nach Ansicht des Amtsgerichts Bad Segeberg lag keine fahrlässige Tötung vor. Das Gericht stellte fest, dass der verstorbene Fahrradfahrer bereits vor dem Sturz in den Straßengraben eine hohe Geschwindigkeit von 43 km/h erreicht hatte. Seine Herzfrequenz war auf fast 170 Schläge pro Minute angestiegen, was zu einem akuten Sauerstoffmangel im Herzmuskel führte. Dies wiederum löste einen Herzstillstand und tödliche Herzrhythmusstörungen aus. Als Ursache für den plötzlichen Tod wurde eine bestehende Herzanomalie des Fahrradfahrers festgestellt. Diese Erkenntnisse wurden durch einen medizinischen Sachverständigen untermauert, der sowohl die Daten aus dem Herzfrequenzmessgerät des Verstorbenen als auch den Leichnam des Fahrradfahrers untersuchte. Der Sachverständige stellte fest, dass die körperliche Anstrengung des Fahrradfahrers und eine starke Gewichtszunahme bei bestehender Herzanomalie zum Tod geführt hatten. Von der Herzanomalie hatte der Verstorbene vermutlich keine Kenntnis.
Das Gericht verurteilte den Traktorfahrer daher nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Es verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro. Zudem erteilte das Gericht eine Sperre von sechs Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Vorher darf dem Mann also keine Fahrerlaubnis erteilt werden, selbst wenn die Voraussetzungen dafür vorlägen. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vorbestraft war.
Das Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 27.06.2024, Az 40 Ds 563 Js 56620/22, ist rechtskräftig. Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: