Amtsgericht Bad Segeberg: Thema: Gerichte & Justizbehörden
Urteil: Zwei Schüsse mit Druckluftgewehr auf ein 12-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat einen 69-jährigen Mann verurteilt, der von seinem Grundstück aus zweimal auf ein Mädchen geschossen hat, das auf einem Spielplatz in der Nähe spielte.
Letzte Aktualisierung: 27.11.2024
Was ist passiert?
Ein 69 Jahre alter Mann schoss mit einem Druckluftgewehr von seinem Grundstück aus zweimal auf ein 12-jähriges Mädchen, das etwa 25 bis 30 Meter entfernt auf einem Spielplatz spielte. Mit dem zweiten Schuss traf er das Mädchen im Oberarm. Das spitze Bleigeschoss blieb im Arm stecken und musste operativ entfernt werden. Der Mann übergab das Druckluftgewehr im Anschluss freiwillig der Polizei.
In der Hauptverhandlung stritt der Mann die Tat zunächst ab und gab an, nur auf Spatzen geschossen zu haben. Im Laufe der Hauptverhandlung nahm er diese Angabe zurück und erklärte, sich von den Kindern auf dem Spielplatz gestört gefühlt zu haben.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte es jedenfalls billigend in Kauf nahm, das Mädchen mit seinen Schüssen zu verletzen. Bei der Waffe habe es sich um einen Einzellader mit Knicklauf gehandelt, sodass die Schüsse nicht in Serie abgegeben werden konnten. Der Angeklagte habe das Schießen also erst eingestellt, nachdem er, wie beabsichtigt, ein Kind getroffen hatte.
Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft war und sich verpflichtet hatte, dem Mädchen 7.500 Euro zu zahlen. Strafschärfend wurde gewichtet, dass das Mädchen besonders schützenswert war und eine Operation durchstehen musste, die eine Narbe hinterlassen wird. Zudem hätte der Mann auch ein anderes Kind am Kopf treffen können.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach dem persönlichen Eindruck in der Hauptverhandlung sei davon auszugehen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten des nicht vorbestraften Mannes gehandelt habe, welches sich nicht wiederholen werde.
Das Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 21.05.2024, Az 34 Ds 563 Js 45045/23 jug. (2), ist rechtskräftig. Es ist in Kürze kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.
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