Die 3. Große Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe hat heute am 41. Verhandlungstag die Angeklagte wegen Beihilfe zu 10.505 Fällen des Mordes und 5 Fällen des versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Angeklagte gewusst und durch ihre Tätigkeit vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof willentlich unterstützt hat, dass Gefangene durch Vergasungen, durch lebensfeindliche Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche in 10.505 Fällen grausam getötet wurden und dies in fünf Fällen versucht wurde. Die Förderung dieser Taten durch die Angeklagte erfolgte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur. Diese Tätigkeit war für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig.
Die Verurteilung erfolgte nach dem Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung 18 bzw. 19 Jahre alt und somit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Das Gericht konnte keine zweifelsfreien Feststellungen zu ihrer Verstandesreife zum Zeitpunkt der Tat treffen, weswegen es die Angeklagte nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dr. Frederike Milhoffer
Pressesprecherin