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Landgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Zur Verkehrssicherungspflicht einer Supermarktbetreiberin

Eine Frau rutscht im Supermarkt auf einem Salatblatt aus und fordert 8.000 € Schmerzensgeld – wie hat das Gericht entschieden?

Letzte Aktualisierung: 27.01.2025

Das Landeswappen Schleswig-Holsteins an der Wand eines Saals im Landgericht Lübeck. Darauf folgender Schriftzug: Entscheidung.
Symbolbild

Was ist passiert?

Eine Frau ging in einem Supermarkt einkaufen. Sie behauptet, dass sie auf einem Salatblatt ausgerutscht sei, als sie zum Kassenbereich ging. Dabei sei sie auf ihre rechte Gesäßhälfte gefallen. Zwei Wochen später erlitt sie einen Bandscheibenvorfall und hatte starke Schmerzen. Wegen der Schmerzen musste sie Schmerzmittel nehmen und lag eine Woche fast bewegungsunfähig im Bett. Danach ging sie vierzig Mal zur Physiotherapie. Zwei Monate später stürzte sie mit dem Fahrrad und verletzte ihr Knie schwer. Sie musste operiert werden, Schmerzmittel nehmen und erneut zur Physiotherapie. Weil sie wegen der Verletzungen nicht lange stehen konnte, musste sie ihre Arbeitszeit als OP-Schwester reduzieren. Die Frau behauptet, der Bandscheibenvorfall sei durch den Sturz um Supermarkt verursacht worden und habe auch zu dem Fahrradsturz geführt. Sie forderte von der Betreiberin des Supermarkt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 8.000 €.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass die Betreiberin des Supermarkts der Frau 250 € Schmerzensgeld zahlen muss. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Betreiberin des Supermarkts ihre Pflicht verletzt habe, den Fußboden im Kassenbereich ausreichend zu reinigen. Deshalb sei die Frau auf dem Salatblatt ausgerutscht. Das Schmerzensgeld ist aber deshalb so gering ausgefallen, weil das Gericht nur davon überzeugt war, dass sich die Frau durch den Sturz die rechte Gesäßhälfte geprellt habe. Die Frau konnte nicht beweisen, dass auch der Bandscheibenvorfall und der Fahrradunfall durch den Sturz verursacht worden waren. Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige hat das als unwahrscheinlich bezeichnet.

Was steht dazu im Gesetz? Wie ist die Rechtslage?

Betreiber*innen von Supermärkten haben die Pflicht, die Fußböden im Kassenbereich regelmäßig zu kontrollieren und sauber zu halten. Die Kunden*innen laufen durch diesen Bereich mit Waren aller Art. Die Gefahr zu stürzen ist besonders groß, weil die Kunden an der Kasse oft abgelenkt sind. Gefahren auf dem Boden werden dadurch leichter übersehen.

Das Urteil vom 15.01.2025 (Az. 7 O 340/23) ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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