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Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Pakete

Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen.

Letzte Aktualisierung: 07.03.2023

Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind nicht zugelassen. Gefangenen kann jedoch gestattet werden, Pakete mit Gegenständen, die Sie im Besitz haben dürfen und deren Bezugsquelle nicht begrenzt ist, zu empfangen. Hierfür erhält der Gefangene auf Antrag eine Paketmarke, die er Ihnen übersendet. Hinweise finden Sie im folgenden Text.

Die Anstalt kann die Annahme von Paketen, deren Einbringung nicht gestattet ist, ablehnen oder solche Pakete an die Absenderin oder den Absender zurücksenden.

Justizvollzugsanstalt Neumünster
Boostedter Straße 30
24534 Neumünster

Elektrogeräte

Sollten Sie zusätzlich ein Elektrogerät, zum Beispiel ein Radio, einen Elektrorasierer oder eine Kaffeemaschine schicken wollen, beantragt Ihr Angehöriger zuvor eine Sonderpaketmarke für den jeweiligen Gegenstand.

Kein Elektrogerät darf die Leistungsaufnahme von 1000 Watt überschreiten. Die Bilddiagonale von Fernsehgeräten darf nicht mehr als 24 Zoll betragen. Geräte, deren Maße größer sind, werden nicht ausgehändigt und bleiben bei der persönlichen Habe in der Kammer.

Wenn Geräte nicht original verpackt und vom Händler angeliefert werden, müssen diese vor Aushändigung durch eine Elektrofirma auf Kosten des Gefangenen nach unerlaubten Gegenständen durchsucht werden. Dies verlängert die Zeit bis zur Aushändigung.

Bitte fügen Sie diesem Paket ein Inhaltsverzeichnis bei und bringen Sie die Paketmarke außen auf dem Paket an. Andernfalls wird das Paket von den Pfortenbediensteten nicht angenommen. Dies gilt auch für Pakete, die Sie selbst ohne Paketmarke bei der Anstalt abgeben wollen, sowie für den regelmäßigen Wäschetausch (Sonderpaketmarke).

Die Annahme erfolgt an der Pforte:

montags: 08:00 - 17:00 Uhr

dienstags bis freitags: 08:00 - 15:30 Uhr

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