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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Hilfe und Behandlung

Nach § 10 Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG) ist die Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfs des Gefangenen vorgesehen:

Letzte Aktualisierung: 05.06.2015

Nach der Aufnahme wird dem Gefangenen das Ziel seines Aufenthaltes in der Anstalt verdeutlicht und die Angebote an Unterricht, Aus- und Fortbildung, Arbeit, therapeutischer Behandlung und Freizeit werden ihm erläutert.
Der Erziehungs-und Förderbedarf des Gefangenen wird in einem Diagnoseverfahren ermittelt. Es erstreckt sich auf die Persönlichkeit, die Lebensverhältnisse, die Ursachen und Umstände der Straftat sowie alle sonstigen Gesichtspunkte, deren Kenntnis für eine zielgerichtete Vollzugsgestaltung und die Eingliederung des Gefangenen nach der Entlassung notwendig erscheint.

Auf der Grundlage des festgestellten Erziehungs- und Förderbedarfes wird ein individueller Vollzugsplan erstellt, welcher regelmäßig alle vier Monate auf seine Umsetzung überprüft, mit dem Gefangenen erörtert und fortgeschrieben wird.

Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass ihnen die Ziele erklärt, die Behandlungsmaßnahmen erläutert und ihre Mitarbeitsbereitschaft gefördert wird.

Folgende Hilfe- und Behandlungsmaßnahmen stehen in der Jugendanstalt Schleswig zur Verfügung:

  • Gewaltstraftätertherapie
  • Sexualstraftätertherapie
  • Soziales Training
  • Suchtberatung
  • Schuldnerberatung
  • Evangelische Seelsorge
  • Islamischer Religionsunterricht
  • Katholische Seelsorge
  • Freiwillige Helfer
  • Nachsorge
  • Arbeitsmarktintegration

Das umfangreiche Angebot zur Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit im Vollzug (siehe Bildung und Arbeit) wird ergänzt durch ein Beratungsangebot der Agentur für Arbeit Flensburg.

Nach § 21 Jugendstrafvollzugsgesetz sind die Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen.
Dazu gehört, dass Gefangenen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugs sowie der im Vollzug tätigen Bildungsträger bei der Vorbereitung des Eintritts oder der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Dazu gehört die Unterstützung durch die Arbeitsmarktakteure außerhalb des Vollzugs (Agenturen, ARGEN), die sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben einbringen.

Sport- und Freizeitangebote

Zwei Gefangene stehen in einem, mit Eierkarton gedämpften kleinen Raum und nehmen Musik auf

Vollzugsziel ist, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 Jugendstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein–JStVollzG-).
Die Ausgestaltung der Freizeit im Jugendvollzug orientiert sich am Vollzugsziel. Dazu sind geeignete Angebote vorzuhalten. Die Gefangenen sind zur Teilnahme und Mitwirkung an Freizeitangeboten verpflichtet. (§ 37 JStVollzG).

Nach § 42 JStVollzG dürfen Gefangene in angemessenem Umfang Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung besitzen. Dies gilt nicht, wenn deren Besitz, Überlassung oder Benutzung das Vollzugsziel oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden würde.

In den Hafthäusern der Jugendanstalt sind Teeküchen, Gemeinschafts- und Werkräume zur Verfügung. Des Weiteren steht eine Bücherei zur Verfügung.

In der Sporthalle der Jugendanstalt Schleswig mit Blick quer durch die Halle mit einigen aufgebauten Sportgeräten

Dem Sport kommt bei der Erreichung des Vollzugsziels eine besondere Bedeutung zu. Er kann neben der sinnvollen Freizeitgestaltung auch zur Diagnostik und gezielten Behandlung eingesetzt werden. Es sind ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten, um den Gefangenen eine sportliche Betätigung von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen. (§ 39 JStVollzG - Jugendstrafvollzugsgesetz)

Für sportliche Aktivitäten steht seit Oktober 2010 eine Sporthalle zur Verfügung. Zudem gibt es auf dem Anstaltsgelände Außensportflächen, die für Ballspiele (Fußball, Handball, Basketball, Volleyball) geeignet sind.
In den Wohngruppen stehen darüber hinaus Freizeiträume zur Verfügung, in denen Tischtennisspielen, Kickern und das Trainieren an Fitnessgeräten ermöglicht wird.

Neben dem Schulsport, der Bestandteil des Berufsschulunterrichtes ist, stellt Sport ein wichtiges Freizietangebot da.
Ergänzt wird das Angebot durch verschiedene Sportprojekte.

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