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Jugendarrestanstalt Moltsfelde : Thema: Ministerien & Behörden

Besuch / Kontakt

Details zur Kontaktregelung

Letzte Aktualisierung: 07.03.2023

Welche Formen von Kontakt können stattfinden?
Vor-Ort-Besuch, Telefonat oder Skype-Kontakt

Wer kann als Besucher*in die JAA Moltsfelde kommen?
Eltern oder Personensorgeberechtigte. In Ausnahmefällen auch andere Personen. Dies ist besonders zu begründen.

Wie kann Besuch beantragt werden?
1. Der Besuch ist über einen Besuchsschein (siehe Rückseite) von der bzw. dem Jugendlichen zu beantragen.
2. Der Besuchsschein muss bis zum Freitag in der Woche vor dem gewünschten Besuchstermin in der JAA Moltsfelde sein (per Post/Email/Abgabe in der Anstalt).
3. Die JAA Moltsfelde prüft nach Eingang des Besuchsscheins, ob der gewünschte Besuch zugelassen werden kann.
4. Nach der Prüfung wird die/der Besucher*in darüber informiert, ob sie/er zugelassen ist und wann der Besuch stattfindet. Hierfür sind zuvor auf dem Besuchsschein Kontaktdaten (Anschrift, Telefon) vom Besuch einzutragen.

Wann findet der Besuch statt?
Besuch findet jeden Mittwoch in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Einlass ist ab 17.45 Uhr. Ein Einlass nach 18:00 Uhr ist nicht möglich.

Wie viele Personen dürfen zu Besuch kommen?
Es dürfen maximal 2 Personen zu Besuch kommen.

Darf etwas beim Besuch übergeben werden?
Beim Besuch dürfen keine Gegenstände übergeben werden.

Wo sollten ihre Wertsachen bleiben?
Beim Besuch dürfen keine Wertsachen wie z.B. Handys, Portemonnaie etc. in die JAA Moltsfelde eingebracht werden. Diese können bei Bedarf im Warteraum eingeschlossen werden. Die Jugendarrestanstalt übernimmt hierfür keine Haftung.

Was ist noch zu beachten?
Es wird nur der zugelassene Besuch in die JAA Moltsfelde eingelassen.
Ohne gültiges Personaldokument mit Foto findet kein Einlass statt.
Besucher*innen müssen einer Absuchung / Durchsuchung zustimmen.
Personen, die in den Ausweispapieren den Eintrag X haben (divers), haben das Wahlrecht, ob sie von weiblichen oder männlichen Bediensteten durchsucht werden.
Telefonate und Skype Kontakt
Telefonate können bis zu einer Dauer von 30 Minuten pro Woche genehmigt werden.
Skype Kontakte können anstelle des Besuchs beantragt werden. Wird der Antrag genehmigt, findet der Termin nach Absprache statt. Die Dauer beträgt maximal 60 Minuten in der Woche.

Sollte der Kontaktscheini verloren gegangen sein, können Sie Ihn hier erneut herrunterladen: Kontakschein

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