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Landgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Ein bisschen "auf die Tränendrüse drücken" und (nahezu) straflos davonkommen? - Wie Gerichte Strafen wirklich festlegen

Strafen werden von Außenstehenden häufig als zu gering empfunden. Vielfach wird etwa auf sozialen Medien eine Bestrafung „aufs härteste“, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, oder die Todesstrafe verlangt. Warum verhängen Gerichte dann nicht einfach die „Höchststrafe“?

Letzte Aktualisierung: 29.10.2025

Bild des Eingangsbereiches der JVA Kiel. Zu sehen ist ein mehrstöckiges altes Gebäude mit vergitterten Außenfenstern und zwei großen Garagentoren.
JVA Kiel

Grundprinzip

Das Strafgesetzbuch (StGB) schreibt vor: Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters. Daneben ist aber auch die Wirkung, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Es geht also nicht nur um Sühne und Vergeltung, sondern auch um Prävention und Resozialisierung.

Bestimmung des Strafrahmens

Das Gericht muss zunächst ermitteln, welche Strafe es überhaupt verhängen darf, in welchem „Strafrahmen“ es sich also bewegt. Dabei bestehen klare gesetzliche Vorgaben.

Beispiel: Für einen Totschlag, also das vorsätzliche Töten eines anderen Menschen ohne Bestehen eines Mordmerkmals wie etwa Habgier, sieht das StGB einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren vor. Für einen einfachen Diebstahl besteht dagegen ein Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Für das Gericht steht dann im ersten Schritt zum Beispiel fest: Grundsätzlich mindestens fünf und maximal 15 Jahre.

In einem zweiten Schritt prüft das Gericht, ob der Strafrahmen zu modifizieren ist. So kennt das StGB bei vielen Straftaten besonders schwere oder minder schwere Fälle.

Beispiel: Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit einer erhöhten Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt.

Außerdem sieht das StGB eine Milderung des Strafrahmens vor, etwa bei verminderter Schuldfähigkeit oder wenn die Tat nicht vollendet wurde und es bei einem Versuch geblieben ist..

Das Gericht prüft dann also weiter, ob es bei dem grundsätzlichen Rahmen von 5-15 Jahren bleibt oder nach oben bzw. unten zu verschieben ist.

Bestimmung der Strafhöhe

Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt das Gericht die konkrete Strafhöhe. Dabei kann das Gericht nicht einfach für jede Tat die Höchststrafe verhängen. Vielmehr muss es die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, miteinander abwägen. Dabei sind nicht nur einzelne Umstände zu berücksichtigen, sondern die gesamten Umstände.

Das „Drücken auf die Tränendrüse“ ist kein Strafzumessungsgrund. Es spricht aber für den Täter, wenn dieser geständig ist. Denn häufig wird dann dem Tatopfer eine womöglich retraumatisierende Aussage vor Gericht erspart.

Einige weitere Beispiele für relevante Umstände:

  • Ist der Täter vorbestraft oder stand er gar unter laufender Bewährung?

  • Hat der Täter versucht seine Tat wieder gut zu machen?

  • Wie schwerwiegend sind die Folgen für das Tatopfer?

  • Handelte der Täter aus menschenverachtenden Motiven?

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