Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat mit Verordnung vom 19.03.2024 dem Amtsgericht Eckernförde die Zuständigkeit für alle Landwirtschaftssachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Kiel übertragen.
Letzte Aktualisierung: 15.05.2024
Grundsätzlich liegt die örtliche Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen nach § 10 LwVfG bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Hofstelle oder das Grundstück liegt. In Schleswig-Holstein darf das Ministerium für Justiz und Gesundheit die Geschäfte der Amtsgerichte in Landwirtschaftssachen aber aus mehreren Amtsgerichtsbezirken gemäß § 8 LwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 21 JErmÜVO bei einem Amtsgericht bündeln.
Derzeit ist nach § 5 JZVO
dem Amtsgericht Elmshorn die Zuständigkeit für alle Landwirtschaftssachen aus dem Bezirk des Amtsgerichtes Pinneberg,
dem Amtsgericht Bad Segeberg die Zuständigkeit für alle Landwirtschaftssachen aus den Bezirken der Amtsgerichte Neumünster und Norderstedt sowie
dem Amtsgericht Eckernförde die Zuständigkeit für alle Landwirtschaftssachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Kiel übertragen.
Die Verordnung vom 19.03.2024 ist am 01.05.2024 in Kraft getreten.
Sie wurde in Ausgabe Nr. 4 des Gesetz- und Verordnungsblattes für Schleswig-Holstein vom 04.04.2024, S. 306 veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Themenseite des Landes Schleswig-Holstein.
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