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Amtsgericht Schwarzenbek : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein

Was hat der Herr links im Bild, E. T. A. Hoffmann, mit (fast) allen Anwältinnen, Richtern und Staatsanwältinnen gemeinsam? Sie alle waren einmal Referendarinnen und Referendare!

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Links ein Gemälde von E.T.A. Hoffmann, in der Mitte ein Referendar in Jeans und Pulli, rechts ein Gemälde einer Justitia
Was hat E. T. A. Hoffmann, mit (fast) allen Anwältinnen, Richtern und Staatsanwältinnen gemeinsam?

Rechtsreferendariat - Was ist das eigentlich?

Vielleicht kennt man den Begriff Referendariat aus dem Lehramt. Aber wussten Sie auch, dass es das Rechtsreferendariat gibt?

 Schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt es das Referendariat als spezielle Ausbildung für angehende Volljuristinnen und Volljuristen. Volljuristin oder Volljurist sind diejenigen, die nach dem zweiten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt haben. Das Referendariat dauert heutzutage zwei Jahre und besteht aus vier Pflichtstationen (Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Anwaltsstation) sowie mindestens einer Wahlstation. Den genauen Ablauf legt jedes Bundesland selbst fest. Am Ende sind die jungen Juristinnen und Juristen voll ausgebildet und können beispielsweise als Anwältinnen, Richter, Staatsanwältinnen oder Verwaltungsjuristen arbeiten.

Wie läuft das Referendariat in Schleswig-Holstein ab?

In Schleswig-Holstein findet diese Ausbildung unter anderem auch an den Land- und den Amtsgerichten statt.

Um in Schleswig-Holstein ins Referendariat aufgenommen werden zu können, bewerben sich die Referendarinnen und Referendare beim Oberlandesgericht Schleswig. Sie können sich generell für das Referendariat im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts (uneingeschränkte Bewerbung), oder auch für einen bestimmten Ort, wie Flensburg, Itzehoe, Kiel oder Lübeck (eingeschränkte Bewerbung), bewerben.

In ihrer Ausbildung besuchen Referendarinnen und Referendare Kurse und schreiben Übungsklausuren. Sie arbeiten mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern zusammen, bearbeiten Akten und können sogar bestimmte Aufgaben in der Justiz übernehmen, wie als Vertretung der Staatsanwaltschaft oder als Anwältin oder Anwalt an Verhandlungen vor Gericht auftreten. Teilweise dürfen sie unter Aufsicht sogar mündliche Verhandlungen, ganz wie Berufsrichterinnen oder Berufsrichter, leiten (§ 10 GVG). Dabei lernen sie Stück für Stück, ihre späteren Berufe auszuüben.

Am Schluss des Referendariats schreiben die Referendarinnen und Referendare noch acht schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Wenn sie das bestanden haben, erlangen sie die Befähigung zum Richteramt und beenden damit das Referendariat.

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