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Amtsgericht Schleswig : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Hybridakte in Betreuungssachen ab dem 17.11.2025

Gemäß § 1 Abs. 10 der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz (ElektAktFVO) wird angeordnet, dass die Verfahren des Amtsgerichts Schleswig nach § 151 Nr. 4 FamFG und alle Verfahren mit dem Registerzeichen „XVII" ab dem 17.11.2025 elektronisch fortgeführt werden.

Letzte Aktualisierung: 23.09.2025

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