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Amtsgericht Reinbek : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Anordnung über elektronische Aktenfortführung

Veröffentlichung gemäß § 1 Abs. 10 ElektAktFVO SH

Letzte Aktualisierung: 27.01.2025

Akten
Symbolbild

Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat gemäß § 1 Abs. 10 ElektAktFVO SH angeordnet, dass die Verfahren des Amtsgerichts Reinbek nach §§ 151 Nr. 4 und 271 FamFG ab dem 18.03.2025 elektronisch fortgeführt werden.

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat der Anordnung zugestimmt.

Die Anordnung steht unter "Ergänzende Informationen" zum Download bereit.

Ergänzende Informationen

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