Urteil: Vom vermeintlichen Architekten zum verurteilten Betrüger
Ein älterer Herr reist durch Italien und Norddeutschland. Unter Angabe einer falschen Identität checkt er in Hotels ein und bringt durch eine erfundene Geschichte hilfsbereite Menschen um beträchtliche Geldsummen. Das Amtsgericht Lübeck hat ihn wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt.
Letzte Aktualisierung: 28.08.2024
Was ist passiert?
August 2021: Eine Touristin aus Düsseldorf wird während ihres Sommerurlaubs in Venedig von einem verzweifelt wirkenden älteren Herrn angesprochen. Dieser stellt sich als Architekt von der Nordseeinsel Sylt vor und berichtet, ihm seien von Dieben sein Fahrzeug sowie sämtliche Habseligkeiten entwendet worden. Der Bitte, dem armen Mann mit 300 Euro aus dieser Notlage zu helfen, kommt die Touristin nach. Entgegen der Zusicherung des Herrn, das Geld zeitnah zurückzuzahlen, sieht die Touristin ihr Geld nicht wieder.
April 2023: Auf der Bundesstraße 76 in Scharbeutz trifft ein Mann auf einen verzweifelt wirkenden älteren Herrn. Dieser berichtet, er sei Architekt von Sylt und ihm sei gerade von Dieben sein Mercedes entwendet worden. Mit 100 Euro Bargeld hilft der Mann dem älteren Herrn aus der verzweifelten Lage. Entgegen dem Versprechen, das Geld sofort zurückzuzahlen, sieht der Mann sein Geld nicht wieder.
April 2023 bis August 2023: In mehreren Hotels in Touristenorten an Nord- und Ostsee checkt in diesem Zeitraum ein älterer Herr ein. Nach mehreren Tagen stellt das Hotelpersonal jeweils fest: Der ältere Herr ist auf und davon, ohne vorher seine Rechnung beglichen zu haben. Der beim Einchecken angegebene Name stellt sich als falsch heraus.
Juni 2024: Die Polizei ist dem Betrüger bei einem weiteren Hotelaufenhalt unter falschem Namen auf die Schliche gekommen. Der Mann ist nun wegen Betruges vor dem Amtsgericht Lübeck angeklagt. Im Verfahren kommt heraus: Der Rentner schaut auf eine erhebliche kriminelle Karriere zurück. Der Bundeszentralregisterauszug, der in der Hauptverhandlung auszugsweise verlesen wird, weist insgesamt 24 Eintragungen auf, beginnend mit einer Verurteilung im Jahre 1962.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht hat den 77-jährigen Angeklagten wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Angeklagte die jetzigen Taten beging, während er wegen einer anderen Verurteilung noch unter laufender Bewährung stand. Raum für eine nochmalige Bewährung sah das Gericht vor diesem Hintergrund nicht.
Das Urteil vom 14.06.2024 (Az. 70 Ds 711 Js 43850/23) ist rechtskräftig. Es ist in Kürze kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.
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