Das Amtsgericht Kiel hat einen Mann, der Passanten in der Kieler Innenstadt um größere Bargeldbeträge gebeten und das Geld nicht wie versprochen zurücküberwiesen hat,wegen Betruges in vier Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Was ist passiert?
Der Angeklagte sprach Passanten in der Kieler Innenstadt an und bat sie, für ihn Bargeld von ihren Konten abzuheben. Dabei stellte er sich u.a. als Geschäftsmann vor, der seine Bankkarte vergessen hat. Als Gegenleistung versprach er eine „Prämie“ und zeigte ihnen in seiner Banking-App eine angebliche Echtzeitüberweisung. In Wirklichkeit wurde weder der Betrag noch die Prämie überwiesen. Der Angeklagte erlangte auf diese Weise insgesamt 15.000 €.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Amtsgericht Kiel hat den Angeklagten, der die Taten gestanden hat, wegen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Außerdem hat das Gericht die Einziehung der 15.000 € angeordnet (vom Angeklagten zu zahlen). Als Bewährungsauflage hat es bestimmt, dass der Angeklagte an einer Therapie zur Bekämpfung seiner Spielsucht teilnimmt.
Was hat der Richter gesagt?
Der Richter betonte in der Verhandlung mehrfach, dass bei den Geschädigten eigentlich „alle Alarmglocken hätten schrillen müssen“.
Das Urteil vom 12.09.2025 (Az. 46 Ds 569 Js 24055/25) ist rechtskräftig.
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