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Amtsgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Wer bekommt die gemeinsame Hündin nach der Trennung?

Urteil des Amtsgerichts Kiel

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Man sieht einen kleineren Gerichtssaal des Amtsgerichts Kiel vom Publikum aus. Es gibt ein Textfeld mit dem Text "Entscheidung".
Gerichtssaal im Amtsgericht Kiel

Über den Lebensmittelpunkt einer Hündin namens „Maila*“ nach Beendigung einer nichtehelichen Beziehung hat kürzlich das Amtsgericht Kiel entschieden.

Was ist passiert?

Ein Mann und eine Frau führten eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und hatten gemeinsam die Hündin Maila erworben. Nach Beendigung der Beziehung stritten sie um das Eigentum und den künftigen Lebensmittelpunkt von Maila. Die Frau forderte in ihrer Klage zunächst ein vom Gericht geregeltes Wechselmodell, später eine Zuweisung des Eigentums an der Hündin verbunden mit einer Entschädigungszahlung. Der Mann machte geltend, dass ihm Maila allein gehöre und verlangte hilfsweise seinerseits, ihm das Eigentum an der Hündin zuzuweisen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat die Klage der Frau abgewiesen und das Eigentum an der Hündin dem Mann zugewiesen. Dieser muss dafür eine Entschädigung von ca. 700 € an die Frau zahlen. Das Gericht hat sich zunächst mit der Frage des Eigentums an der Hündin befasst. Der Mann sei trotz seiner Unterschrift unter dem Kaufvertrag nicht alleiniger Eigentümer von Maila, sondern beide seien mit dem Kauf Miteigentümer geworden, da die Hündin während der Beziehung angeschafft und zunächst von beiden in der gemeinsamen Wohnung betreut worden sei. Das Gericht prüfte dann, wie die Miteigentümergemeinschaft aufzuheben ist: Ein Verkauf der Hündin und Teilung des Kaufpreises sei nicht interessengerecht. Vielmehr sei im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände Maila dem Mann zuzuweisen und die Frau dafür angemessen zu entschädigen. Dabei spielte eine entscheidende Rolle, dass Maila seit mehr als einem Jahr bei dem Mann in einem Haus mit Garten und einem weiterem Hund lebte.

Was steht dazu im Gesetz? Wie ist die Rechtslage?

Die Eigentumsvorschriften, die für Sachen gelten, sind auch auf Tiere anwendbar (§ 90 a BGB).Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht oft eine gesetzliche Vermutung des Miteigentums an einem gemeinsam angeschafften und betreuten Hund (§ 1006 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft an einem Hund kann durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts erfolgen, die sich an den individuellen Lebensumständen der beteiligten Personen, der bisherigen Betreuung und Kostentragung sowie dem Tierwohl orientiert (§ 753 BGB in Verbindung mit § 242 BGB).

Interessant zu wissen: In Spanien gilt sein Anfang 2022 ein geteiltes Sorgerecht für Haustiere im Falle einer Trennung der Besitzer.

* Name von der Redaktion geändert

Das Urteil vom 31.07.2025 (Az. 118 C 64/25) ist rechtskräftig. Es ist in Kürze hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

 

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