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Thema : Wohnen

Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung

In Schleswig-Holstein unterstützt das Wohnraumförderungsgesetz gezielt den Wohnungsbau für Menschen mit niedrigen Einkommen, bezieht die Gestaltung des Wohnumfeldes in die Förderung mit ein und ist dem Klimaschutz verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 21.11.2017

Seit dem 1. Juli 2009 gilt in Schleswig-Holstein ein modernes Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG), das gezielt den Wohnungsbau für Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützt, die Gestaltung des Wohnumfeldes in die Förderung miteinbezieht und dem Klimaschutz verpflichtet ist.

Günstige Kredite und Zuschüsse werden an Investoren vergeben, die dafür zweckgebundene Wohnungen errichten. Dies bedeutet, nur Wohnberechtigte dürfen die Wohnungen beziehen und die Miete ist der Höhe nach begrenzt. Der Nachweis der Wohnberechtigung erfolgt über einen Wohnberechtigungsschein, der bei den zuständigen Gemeinden beantragt werden kann.

Die geltenden Einkommensgrenzen und die Zuständigkeiten bei der Umsetzung des SHWoFG werden in der Durchführungsverordnung festgelegt, Förderbestimmungen und Erlasse regeln die Förderung im Detail. Die Erläuterungen geben einen Überblick zur Belegungspraxis.

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Rechtsgrundlagen

Förderbestimmungen

Erläuterungen

Sonstige Erlasse

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