Die Bestimmung des PF für Energieträger ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wärmeangebote weisen in der Regel einen günstigeren Primärenergiefaktor auf als Heizöl oder Erdgas (PF 1,1). KWK-Wärme oder Wärme auf Basis erneuerbarer Energien haben einen PF von 0,0 bis 0,7.
Gemäß EnEV erfüllt ein günstiger Primärenergiefaktor einen Teil des Sanierungsaufwandes. Deshalb können mit einer solchen Wärmeversorgung die Sanierungskosten zum heutigen Zeitpunkt um bis zu 30 % gesenkt werden.
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist die Hauptanforderungsgröße der Energieeinsparverordnung für den Neubau von Gebäuden und gleichzeitig die wichtigste Nenngröße bei den technischen Fördervoraussetzungen für Neubauten und Modernisierungen z.B. bei den Förderprogrammen der KfW.
Der rechnerische Primärenergiebedarf bewertet alle energetischen Bedarfsparameter eines Gebäudes, die Anlageneffizienz und auch den energetischen Lebenszyklus des jeweiligen Energieträgers. Diese Bewertung findet sich im sogenannten Primärenergiefaktor des Energieträgers wieder. Je höher dieser Faktor ist, desto schlechter fällt die Gesamtbilanz des Gebäudes aus. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein schlechter Primärenergiefaktor durch andere, meistens kostenintensive Maßnahmen, wie die deutliche Verbesserung des Dämmstandards oder die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien ausgeglichen werden muss.
Vor diesem Hintergrund ist eine intelligente und kostengünstige Nutzung einer Nah- oder Fernwärmeversorgung mit einem niedrigen Primärenergiefaktor ein wesentlicher Beitrag zum wirtschaftlichen Bauen.
Das Berechnungstool gibt Hinweise auf zu erreichende Energiestandards in der Modernisierung und stellt die Kosten und Kostenunterschiede je nach Art der Wärmeversorgung dar.
Leitfaden für wirtschaftliche und energieeffiziente Sanierungen verschiedener Baualtersklassen
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