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Thema : Wettbewerbskontrolle

Preis- und Kostenprüfung

Für die Preise öffentlicher Aufträge im Sinne der Preisverordnung gelten besondere Vorschriften. Sie sollen eine Belastung der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen vermeiden und gleichzeitig einen auskömmlichen Preis für den Auftragnehmer ermöglichen.

Letzte Aktualisierung: 04.04.2024

Für die Preise öffentlicher Aufträge im Sinne der Preisverordnung gelten besondere Vorschriften. Sie sollen eine Belastung der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen vermeiden und gleichzeitig einen auskömmlichen Preis für den Auftragnehmer ermöglichen.

Gesetzliche Grundlage

Auf der Grundlage des Preisgesetzes von 1948 erging die "Preisverordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (PR 30/53) mit den dazugehörigen "Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten". Diese Preisvorschriften sind entsprechend unserer Wirtschaftsordnung marktwirtschaftlich (Vorrang des Marktpreises vor dem Selbstkostenpreis) und betriebswirtschaftlich (Kostenrechnung) geprägt.

Die aktuelle Fassung der Verordnung gibt es hier: gesetze-im-internet.de

Kontrolle durch Preisüberwachungsstellen

Grundsätzlich unterliegen alle öffentlichen Aufträge (ausgenommen Bauleistungen) dieser Preisverordnung. Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Preisüberwachungsstellen der Länder. Diese Aufgabe wurde vom Bundeswirtschaftsministerium an sie delegiert. Maßgebend für die Zuständigkeit ist jeweils der Sitz des Auftragnehmers.
Die Preisprüfer bei den Preisüberwachungsstellen fungieren als neutrale Gutachter zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie kontrollieren in der Regel anhand der betrieblichen Unterlagen der Auftragnehmer, ob das öffentliche Preisrecht beachtet worden ist. Verstöße gegen Preisvorschriften führen zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung; an die Stelle des nichtigen Preises tritt der preisrechtlich zulässige Preis. Ziel der Preisprüfung ist somit nicht, einen ggf. bestehenden Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers zu ermitteln, sondern die Einhaltung des Preisrechts zu kontrollieren. 

Kostenprüfung bei Zuwendungen

Die Preisüberwachungsstellen prüfen im Wege der Amtshilfe als Gutachter außerdem die abgerechneten Kosten der Empfänger von staatlichen Geldern im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Diese Prüfungen werden zum größten Teil vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Zuwendungsgeber bzw. den mit der Abwicklung beauftragten Projektträgern veranlasst.

Ansprechpartner:

Herr Michael Pauls 0431-988-4529

Herr Mathias Voelkel 0431-988-4679

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