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Thema : Sport

Sportstätten


Mit der Sportstättenförderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen darin, ihre Sportinfrastruktur zu erhalten.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren. Aus den Mitteln, die 2023 und 2024 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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