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Thema : Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt Lernen

Letzte Aktualisierung: 16.02.2024

Die Förderzentren Lernen sind zuständig für Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Lernproblemen und sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Sie verfügen in der Regel aber auch über Angebote im Förderschwerpunkt Sprache sowie im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

In ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben die Förderzentren die Aufgabe, präventive und integrative Arbeit an den allgemein bildenden Schulen zu leisten. Sie unterstützen insbesondere in den Grundschulen die präventive Arbeit durch Beratung der Lehrkräfte und unterstützen bei diagnostischen Fragestellungen und der Erstellung von Lernplänen. Sie bieten bei Bedarf auch Lese-Intensivförderung, Förderung bei massiven Rechenschwächen, Förderung der Psychomotorik usw. an. Ziel ist es, Beeinträchtigung von Lernen rechtzeitig zu erkennen und durch gezielte Förderung gravierende Lernstörungen zu verhindern oder zu mildern. Prävention kann auch später erfolgen, um z. B. bei Rückführung von Schülerinnen und Schülern aus der Förderschule in die allgemein bildende Schule erneute Lernstörungen zu verhindern.

Die Förderzentren unterstützen die integrative Arbeit der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch die Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf, sie erstellen gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen einen individuellen sonderpädagogischen Förderplan, wirken mit bei der Planung, Durchführung und Analyse von gemeinsamem Unterricht, beim Teamteaching und bei der ergänzenden Förderung sowie durch Beratung und Unterstützung der beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Der gemeinsame Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen findet in Grundschulen und im Sekundarbereich I überwiegend in zum Ersten allgemein bildenden Schulabschluss führenden Schulen statt. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können zur Prüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen es erlauben und wenn im Verlauf des 9. Schulbesuchsjahres festgestellt wird, dass der Sonderpädagogische Förderbedarf nicht mehr besteht.

Gemäß § 20 Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) und § 8 Absatz 1 Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) umfasst die Vollzeitschulpflicht für Schülerinnen und Schüler, die an einem Förderzentrum Lernen unterrichtet werden, insgesamt neun Schuljahre. Die meisten Förderzentren Lernen beginnen jedoch mit Unterricht am Förderzentrum selbst frühestens mit der dritten Jahrgangsstufe. Die Schülerinnen und Schüler erhalten unabhängig von ihrem Förderort den Abschluss des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Lernen, wenn sie die entsprechend dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung für sie festgelegten Ziele ihres Förderplans erreicht haben.

Im Unterricht im Förderzentrum Lernen haben sich neben Klassen- und Kursunterricht vielfältige Angebote herausgebildet: fächerübergreifendes Arbeiten, Arbeiten in Projekten, offene Unterrichtsformen, Werkstatttage, in der Regel mehrere Betriebspraktika usw. Schülerinnen und Schüler werden auch im Förderzentrum aufgenommen, wenn sie an Kursen teilnehmen wollen. Ziel ist die Rückführung in die allgemeine Schule.

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