Navigation und Service

Thema : Reaktorsicherheit

Kernkraftwerk Krümmel

Eigentümer Vattenfall (50 Prozent) und PreussenElektra (50 Prozent), Netzanbindung am 28. September 1983, Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen am 6. August 2011.

Letzte Aktualisierung: 10.08.2021

Eigentümer des Kernkraftwerkes Krümmel sind Vattenfall (50 Prozent) und PreussenElektra (50 Prozent). Die Netzanbindung erfolgte am 28. September 1983. Im Anschluss an eine Atomgesetzänderung infolge der nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima erlosch am 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke, unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein. Das Kernkraftwerk Krümmel hatte zuvor bereits - ausgenommen von wenigen Betriebstagen im Juni / Juli 2009 - seit dem 28. Juni 2007 stillgestanden.

Vattenfall beantragte im August 2015 bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel sowie Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel (LasmAaZ)

Im folgenden finden Sie alle Unterlagen, die für die Genehmigungsverfahren

  • zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel und
  • zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (LasmAaZ)

öffentlich zugänglich sind.

Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.

Die Fachberichte, welche detaillierte Darstellungen zu einzelnen Aspekten enthalten und den Entscheidungen zugrunde liegen, werden im Verlauf der Verfahren veröffentlicht. Wenn eine überarbeitete Fassung eines bereits veröffentlichten Fachberichts vorliegt, wird die bisherige Fassung ersetzt.

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung für den Antrag der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG)  (PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei)

Öffentliche Bekanntmachung für den Antrag der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung (LBO) zur Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe  (PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei)

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon