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Thema : Pflege - Rat und Hilfe

Hilfen für Angehörige 

Sie haben die Pflege eines Angehörigen übernommen? Hierfür gibt es Unterstützung.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2015

Eine junge Frau mit kurzen blonden Haaren, braunem Rollkragenpullvover und dunkler Jacke legt den Arm um einen älteren Herren mit brauner Kappe, Brille und dunkler Jacke.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Angehörigen bei sich zu Hause oder in dessen vier Wänden zu pflegen, können Sie vielfältige Unterstützung erhalten. Denn Pflege ist eine anspruchsvolle und anstrengende Aufgabe.

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Pflegekurse für Angehörige

Wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden, übernimmt häufig die Tochter oder der Sohn die Pflege. Doch Pflege ist keine leichte Aufgabe und kann Pflegende und Pflegebedürftige emotional und körperlich stark fordern. Deshalb gibt es spezielle Kurse für pflegende Angehörige. Dort erhalten Sie fachliche Informationen zu verschiedenen Pflegethemen, praktische Anleitungen, aber auch Beratung und Unterstützung sowie Hilfestellung für den Umgang mit körperlicher und emotionaler Belastung.Pflegekurse werden von verschiedenen Stellen angeboten. Sie können sich auch direkt an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) wenden. Dort erfahren Sie, welche Kosten die Kasse übernimmt und wo in Ihrer Nähe ein Pflegekurs für Angehörige angeboten wird.

Austausch mit anderen

Um sich untereinander auszutauschen und zu unterstützen, haben Angehörige zahlreiche Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gegründet.

Zu den Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein

Pflegekurse am UKSH

Um Sie bei der häuslichen Pflege zu unterstützen, bietet das Patienteninformationszentrum am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) Kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Die Kurse finden sowohl am Campus in Kiel als auch in Lübeck statt und widmen sich allgemeinen Grundlagen sowie spezielle Pflegehandlungen.

Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit der UKSH Akademie, der Universität Bielefeld und den Pflegekassen von AOK NordWest und DAK durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit.

Weitere Informationen und Termine

Berufstätigkeit und Pflege

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen („Pflegezeit“). Sie werden dann von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, bleiben sozialversichert, erhalten aber keine Bezahlung. Dieser Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.

Schließlich gibt es die „Familienpflegezeit“. Sie ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Bis zu zwei Jahre lang können Arbeitnehmer – das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt – zur Pflege eines nahen Angehörigen die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche verkürzen. Ein Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. In jedem Fall sollten Sie gleich Ihren Arbeitgeber informieren und mit ihm die Einzelheiten besprechen. Beschäftigte in Pflege- oder Familienpflegezeit können ein zinsloses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts beantragen. Der Antrag ist an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu richten.

Formulare und Merkblätter des Bundes finden Sie auf der Internetseite Wege zur Pflege.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie als Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die notwendige Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren. Sie können für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld erhalten in Höhe von 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Dieses Pflegeunterstützungsgeld sollten Sie möglichst schnell bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die auch anstrengend sein kann. Wenn Sie mal eine kleine Auszeit oder generell eine Entlastung brauchen, gibt es zahlreiche „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Helferinnen und Helfer übernehmen z.B. für einige Stunden die Betreuung. Sie begleiten zu Arztbesuchen, beim Einkauf oder bei Freizeitaktivitäten, gehen eine Runde spazieren oder helfen im Haushalt. Diese anerkannten Angebote erfüllen die Qualitätsanforderungen des Landes und können mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro finanziert werden.

Hier können Sie nach Angeboten für Unterstützungsleistungen im Alltag in Ihrer Nähe suchen:

Pflege-Navigator (AOK)

PflegeFinder (BKK)

Pflegelotse (vdek)

Pflege nach Krankenhausaufenthalt

Wenn sich herausstellt, dass Ihr Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt erstmals häusliche Pflege braucht, erhalten Sie Unterstützung beim Start in die neue Situation:

Familiale Pflege

Die meisten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bieten Leistungen wie Erstgespräch und Familienberatungsgespräch, regelrechte Pflegetrainings im Krankenhaus und bei Hausbesuchen sowie Initialpflegekurse für pflegende Angehörige. Somit sollen Sie in die Lage versetzt werden, selber zu pflegen und ein häusliches Pflegenetzwerk aufzubauen. Fragen Sie nach!

Kurzzeitpflege

Wenn Sie erst noch etwas Zeit brauchen, um die Pflege zu Hause zu organisieren, kann auch die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung beim Übergang helfen.

Dafür können Sie 1.612 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen erhalten. Leistungen der Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und auf welche Leistungen Sie zurückgreifen können, können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt erfragen.

Tagespflege und Ersatzpflege

Tagespflege

Eine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die Tagespflege. – Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Ruhepausen.

Zum Tagespflegeangebot gehört, dass der pflegebedürftige Angehörige zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht wird. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der Tagespflege.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, heißt das nicht, dass Sie nun etwa keinen Urlaub mehr machen können. Diesen sollten Sie für sich immer einplanen, denn Pflege ist anstrengend. Es gibt die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten: die Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person – auch Verhinderungspflege genannt.

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr bis zu 1.612 Euro der entstehenden notwendigen Aufwendungen. Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Zusätzlich ist es möglich, auch die Hälfte des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu verwenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.

Pflegeangebote finden

Hier können Sie nach Angeboten für Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Ihrer Nähe suchen:

Zum Pflegeheimnavigator (AOK)

Zum Pflegefinder (BKK)

Zum Pflegekompass (Knappschaft)

Zum Pflegelotsen (vdek)

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