Tagespflege
Eine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die Tagespflege. – Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Ruhepausen.
Zum Tagespflegeangebot gehört, dass der pflegebedürftige Angehörige zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht wird. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der Tagespflege.
Ersatzpflege (Verhinderungspflege)
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, heißt das nicht, dass Sie nun etwa keinen Urlaub mehr machen können. Diesen sollten Sie für sich immer einplanen, denn Pflege ist anstrengend. Es gibt die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum zu entlasten: die Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person – auch Verhinderungspflege genannt.
Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr bis zu 1.612 Euro der entstehenden notwendigen Aufwendungen. Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Zusätzlich ist es möglich, auch die Hälfte des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu verwenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.
Pflegeangebote finden
Hier können Sie nach Angeboten für Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Ihrer Nähe suchen:
Zum Pflegeheimnavigator (AOK)
Zum Pflegefinder (BKK)
Zum Pflegekompass (Knappschaft)
Zum Pflegelotsen (vdek)