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Thema : Pflege

Pflegeversicherung

Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung

Letzte Aktualisierung: 18.11.2020

Seit dem 1. Januar 2017 ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade und ein neues Begutachtungsverfahren.

Pflegebedürftige Menschen erhalten gleichberechtigt Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind.

Die bisherigen Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung werden automatisch in das neue System übergeleitet.

Allgemeine Informationen

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein Gutachten erstellt.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse zu stellen.

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