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Thema : Mittelstand und Handwerk

Energie-Härtefallhilfe KMU


Die Energie-Härtefallhilfe KMU richtete sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein, die von den gestiegenen Energiekosten als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trotz der Energiepreisbremsen besonders betroffen waren.

Anträge konnten bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Das Programm ist daher beendet.

Letzte Aktualisierung: 13.07.2023

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU. Hierzu zählen auch:

  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe
  • alle Rechtsformen und alle Branchen (einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion)
  • Sozialunternehmen, wenn sie auch unternehmerisch tätig sind (z.B. Zweckbetrieb)

Bedingung ist stets eine Gründung und Geschäftsaufnahme (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung) vor dem 1. Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.

Die Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den FAQ (siehe unten).

Für welche Energieträger kann die Härtefallhilfe beantragt werden?

Die Energie-Härtefallhilfe KMU wird für die Kosten leitungsgebundener und leitungsungebundener Energieträger gewährt.

Zu leitungsgebundenen Energieträgern zählen: Strom, Gas und Fernwärme

Zu leitungsungebundenen Energieträgern zählen: Öl, Kohle, Holz bzw. Pellets, Flüssiggas, Wasserstoff, Sonstiges

Für welche Zeiträume wird die Energie-Härtefallhilfe KMU gewährt?

Die Energie-Härtefallhilfe KMU kann für verschiedene Förderzeiträume in den Jahren 2022 und 2023 beantragt werden.

Wie ist die Antragstellung möglich?

Bewilligungsstelle ist die IB.SH, Anträge sind formgebunden dort einzureichen. Auf der Website der IB.SH finden Sie den Link zur elektronischen Antragstellung sowie alle weiteren Formulare und Informationen für die Antragstellung und die weitere Abwicklung:

Webseite der IB.SH


IB.SH - Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

Hinweis: Verbindliche Einbindung prüfender Dritter

Antragsstellende sind verpflichtet, die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und -höhe durch prüfende Dritte bestätigen zu lassen (Steuerberaterin/Steuerberater, Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/Buchprüfer). Diese Bestätigung ist auf einem von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formular vorzunehmen und dem Antrag beizufügen.

Richtlinie und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bitte beachten Sie: Informationen zu den Härtefallhilfen für Privathaushalte finden Sie auf den Seiten des MLLEV: www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung

Die Energie-Härtefallhilfe KMU wird auf der Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Leistungen. Die Härtefallhilfe kann nur gewährt werden, wenn andere Hilfsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen (ohne Darlehensprogramme) nicht greifen.

Hier finden Sie die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Energie-Härtefallhilfe KMU.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Energie-Härtefallhilfe KMU in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Webseite der IB.SH.

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