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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

ENDO-SH: Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation / Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 15.06.2022

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  • Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation:

Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation

  • Meldeprogramm Wirtschaftsdünger:

Wirtschaftsdüngermeldedatenbank

Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation

Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, verbunden mit der Dokumentation der tatsächlichen Düngung, sowie die Bewertung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) bilden den Kern des novellierten Düngerechts.

Die genannten Düngedokumentationen des jeweiligen Kalenderjahres sollen zukünftig bis zum Ablauf des 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres von allen Betrieben, die zur Erstellung dieser Dokumente nach Düngeverordnung verpflichtet sind, in ENDO-SH elektronisch gemeldet werden. Eine entsprechende Landesmeldeverordnung befindet sich aktuell in Bearbeitung. Die erste verpflichtende Meldung soll voraussichtlich bis zum Ablauf des 31. März 2023 erfolgen.

Hintergrund der Einführung des digitalen Meldesystems ist das von der EU-Kommission geforderte Wirkungsmonitoring im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Das System dient somit der Erfassung einer landesweiten Datengrundlage hinsichtlich Nährstoffbedarf und -einsatz.

Das Programm ENDO-SH steht seit Mitte 2022 mit den Modulen für die Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation zur Verfügung. Das Modul zur Erfassung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) wird zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet.

Der Zugang in das Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Neben der Erfüllung der Meldeverpflichtung wird dem Anwender in ENDO-SH die Möglichkeit eröffnet, die geforderten Düngedokumentationen rechtskonform zu erstellen. Die Struktur der Eingabemasken und eine anschließende Überprüfung der Daten reduzieren die Wahrscheinlichkeit unvollständiger und unrichtiger Meldungen. Durch die Datenbereitstellung bzw. den Datenimport aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sowie der InVeKoS- und der HI-Tier-Datenbank ist zudem eine erleichterte Plausibilisierung der betrieblichen Daten durchführbar. Darüber hinaus wird ein Import von Daten aus Drittprogrammen über eine Schnittstellenfunktion möglich sein.

Bei Fragen zum Programm steht die ENDO-SH-Hotline: 04347/704-777 und das elektronische Postfach endo-sh@llur.landsh.de zur Verfügung.

Link zur Düngebedarfsermittlung und Dokumentation: Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

In der Wirtschaftsdüngermeldedatenbank sollen wesentliche Nährstofftransfers im Land aufgezeichnet werden, die zwischen Betrieben mit unterschiedlichen Verfügungsberechtigten erfolgen. Insbesondere viehstarke Betriebe, beziehungsweise gewerbliche Betriebe (z.B. Biogas), die zum Teil unzureichend im Rechtsrahmen der Düngeverordnung abgebildet werden, können über die Meldeverpflichtung miterfasst werden.

Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) (bzw. das inzwischen aufgelöste Vorgängeramt LLUR hat am 01.07.2021 die Zuständigkeit für die Wirtschaftsdüngermeldedatenbank übernommen. Die Zuständigkeit der Meldedatenbank war bis zuletzt im Geschäftsbereich der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein angesiedelt. Der Zugang in die Wirtschaftsdüngermeldedatenbank erfolgt ausschließlich über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Sofern Sie gegenwärtig nicht über eine BNR-ZD verfügen, können Sie diese bei Ihrer Außenstelle des LLUR beantragen: www.schleswig-holstein.de/bnr

Im Zuge der Übernahme der Wirtschaftsdüngermeldedatenbank durch das Landesamt haben sich folgende Änderungen ergeben:

  1. Die Meldungen über die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab 200 Tonnen Frischmasse pro Jahr sind nunmehr für den Abgeber und den Aufnehmer verpflichtend.
  2. Die Meldungen über die Abgaben von Wirtschaftsdüngern sind binnen eines Monats in der Meldedatenbank zu erfassen.
  3. Die Meldungen über die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern sind binnen zwei Monaten in der Meldedatenbank zu erfassen.
  4. Die Meldungen sind ab sofort nur noch mit der Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) möglich.

Bei Fragen zu der Wirtschaftsdüngermeldedatenbank, steht die ENDO-SH-Hotline: 04347/704-777 und das elektronische Postfach endo-sh@llur.landsh.de zur Verfügung.

Link zur Wirtschaftsdüngermeldedatenbank: Wirtschaftsdüngermeldedatenbank

Die aktuelle Version der Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger finden Sie hier:

Landesverordnung zur Neuregelung von Meldepflichten und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Düngerechts sowie zur Anpassung weiterer Verordnungen (PDF, 1.020KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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