Mit unserer Fachkräfte-Stärken-Strategie verbessern wir die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein und haben dabei die Kinder, das Fachpersonal und die Eltern im Blick.
Letzte Aktualisierung: 28.08.2024
Die frühkindliche Bildung und Chancengerechtigkeit von Kindern hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Deshalb möchte das Land mehr Fachkräfte für Kitas gewinnen, sie entlasten und dafür sorgen, dass Eltern sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder verlässlich betreut werden: Dafür wurde die Fachkräfte-Stärken-Strategie entwickelt.
Um die Fachkräftesituation zu verbessern, haben wir unter anderem helfende Hände ins System gegeben, die Ausbildungskapazitäten erhöht und ermöglichen den Quereinstieg und Aufstiegschancen. Langfristig wollen wir mehr Fachkräfte im System und den Betreuungsschlüssel erhöhen.
Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré
Fragen und Antworten zur Fachkräfte-Stärken-Strategie
Wie sieht die Fachkräfte-Stärken-Strategie des Landes aus?
Das Land hat eine kurz-, mittel-, und langfristige Strategie.
Die kurzfristigen Maßnahmen umfassen:
Helfende Hände (umgesetzt)
Sozialpädagogische Assistent*innen als Gruppenleitung (umgesetzt)
Quereinstieg erleichtern (umgesetzt)
Die mittelfristigen Maßnahmen umfassen:
Kleinsteinrichtungen unterstützen
Erhöhung der Verfügungszeiten
Ausbildungskapazitäten ausweiten (umgesetzt)
Die langfristigen Maßnahmen umfassen:
Helfende Hände in allen KiTas
Betreuungsschlüssel auf 2,5
Was hat das Land bereits umgesetzt?
Helfende Hände zur Entlastung von Fachkräften
Seit dem 01. Januar 2023 können helfende Hände in Kitas arbeiten, die derzeit einen geringeren Betreuungsschlüssel als 2,0 haben.
Wir finanzieren diese Kräfte als Land mit Mitteln, die sonst beim örtlichen Träger geblieben wären.
Ziel ist, pädagogische Fachkräfte zu entlasten, sodass sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren können – Kinder betreuen.
Hinweis: Helfende Hände können z.B. folgende Aufgaben in den KiTa-Gruppen übernehmen: Beim Basteln und Vorlesen oder bei der Vorbereitung von Mahlzeiten helfen, An- und Ausziehen bei Ausflügen oder Draußenzeiten, Beaufsichtigung auf dem Außengelände, Babyfon in Pausenzeiten betreuen, Beschaffung von Bildungsmaterial für Projekte der jeweiligen Gruppe, Organisieren von Terminen (uvm.)
Mehr Geld für Ausbildungsplätze
In den Haushaltsberatungen ist es uns gelungen 5 Mio. Euro ab 2023 und ab 2024 jährlich 10 Mio. Euro für mehr (praxisintegrierte) Ausbildungsplätze einzuwerben.
Seit Sommer 2023 fördern wir rund 800 praxisintegrierte Ausbildungsplätze (PiA) insgesamt. Die Förderung der PiA-Erzieher*innen-Plätze haben wir auf 480 Plätze aufgestockt. Außerdem haben wir das erste Mal die praxisintegrierte Ausbildung für sozialpädagogische Assistent*innen (ca. 275 Plätze) sowie in der Heilerziehungspflege (ca. 50 Plätze) auf den Weg gebracht.
Der Vorteil: Die Ausbildung ist vergütet und die Auszubildenden sind direkt in den Kitas, lernen ihren Beruf in der Praxis und entlasten in den Kitas.
Das Bildungsministerium hat weitere 3 Mio. Euro für zusätzliche Lehrer*innen-Stellen eingeworben, so dass weitere zusätzliche Klassen für angehende Sozialpädagogische Assistent*innen und Erzieher*innen geschaffen werden können.
Zusätzliche FSJ-Plätze
Das Land wird jedes Jahr 100 zusätzliche FSJ-Plätze fördern, um damit viele junge Menschen mit Einblicken in die Kita-Welt für dieses Arbeitsfeld begeistern.
Umsetzung Quereinstieg erleichtern
Das Land will mehr Menschen den Quereinstieg ermöglichen, die Lust haben in einer Kita zu arbeiten. Wer schon eine andere Ausbildung gemacht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen, u.a. mit einer Zusatzqualifizierung, in der frühkindlichen Bildung und Betreuung, als Zweitkraft in einer Kita arbeiten.
Dies wird erreicht, indem die Qualifizierung für Quereinisteiger*innen gefördert wird, der Förderzuschuss pro Person erhöht wird (7.200 statt 6.000 Euro) und den Kitas zwei Anleiterstunden mit 50 Euro pro Woche ermöglicht wird.
Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus müssen mindestens zweijährige praktische berufliche oder außerberufliche bzw. didaktische Tätigkeiten in bestimmten Bildungs-Bereichen nachgewiesen werden können. Außerdem muss eine pädagogische Qualifizierung von 480 Stunden erworben werden, die durch das Sozialministerium zertifiziert wird. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen darüber hinaus ein Praktikum in einer Kita im Umfang von mind. 500 Stunden absolviert haben.
Die Qualität wird gehalten, indem es strenge Voraussetzungen für den Quereinstieg gibt (z.B. 3 Monate Praxiszeit in Kita).
Die Personalqualifikationsverordnung ist am 15.09.2023 in Kraft getreten.
Sozialpädagogische Assistent*innen als Gruppenleitung
Sozialpädagogische Assistent*innen und Personen mit einer gleich- und höherwertigen Qualifikation können nach mind. 10-jähriger Berufserfahrung als Zweitkraft sowie nach einer spezifischen Leistungsqualifizierung zur Gruppenleitung aufsteigen. Die Personalqualifikationsverordnung ist am 15.09.2023 in Kraft getreten.
Ausländische Qualifizierte gewinnen
Wir ermöglichen ausländischen pädagogischen Fachkräften schneller, hier in der Kita arbeiten zu können. Bei entsprechender Qualifizierung, können sie künftig bereits vor und während des Anerkennungsverfahrens ihres Abschlusses in einer Kita als Fachkraft arbeiten. Voraussetzung ist der Nachweis des Bildungsministeriums oder der Zentralen Stelle für ausländisches Bildungswesen, dass der Abschluss dem sozialpädagogischen Bereich zuzuordnen ist.
Zugang für Erstkräfte ausgeweitet
Wir haben die Voraussetzungen für Fachpersonal, um künftig als Erstkraft eingesetzt zu werden, angepasst.
So können Kitas beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher aus anderen Bundesländern mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung einsetzen – hier war die Anerkennung auf Grund der unterschiedlichen Landesregelungen bislang oft nicht möglich.
Auch Bachelor- oder Masterabsolvent*innen in Bildungswissenschaftenund Grundschullehrkräfte mit 1. Staatsexamen sowie Personen mit mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung können nun als Erstkräfte eingesetzt werden. Die Personalqualifikationsverordnung ist am 15.09.2023 in Kraft getreten.
Was hat das Land außerdem im Kita Bereich vorangebracht?
Sprachkitas gerettet und eigenes Programm auf den Weg gebracht, um Fachkräfte zu sichern und die Sprachbildung bei Kindern sicherstellen (weitere Informationen)
TvÖD Umsetzung, um den Fachkräften die Tarifsteigerung zu sichern
Soziale Ermäßigung für Eltern mit geringen und mittleren Einkommen wurde auf den Weg gebracht. Die Sozialregelung wurde ausgeweitet (maximal 25 statt 50 Prozent des Einkommens über der Einkommengrenze), außerdem steigt die Zahl derer, die überhaupt von den sozialen Ermäßigungen profitieren. Die Regelung wurde bis zum Ende des KiTa-Jahres 2023/24 verlängert. Für Kinder, die in diesem Jahr in die Schule kommen, gilt die Verlängerung bis zum Tag der Einschulung).
Weitere Informationen: sozialermaessigung
Mit über 9 Mio. Euro jährlich wurde die Förderung für die Kompetenzteams Inklusion an den Start gebracht, so dass die Kreise und kreisfreien Städte nun loslegen und Beratungs- und Begleitstrukturen für die Kitas schaffen können.
Augustlücke für 2024 geschlossen: Mit einer Landesregelung wird sichergestellt, dass die Kita-Träger entsprechende Plätze vorhalten müssen; Eltern haben die Sicherheit, dass der Übergang von der Kita in die Schule in der Verantwortung der Kitas liegt; damit deutlich entlastete Betreuungssituation im Sommer zwischen Ende des Kita-Jahres und Start des Schuljahres
Entlastungen für Kita-Träger: Führen unerwartete Personalausfälle – z.B. auf Grund von hohen Krankenständen – dazu, dass der Betreuungsschlüssel häufiger nicht eingehalten werden kann, drohen dem Kita-Träger nun keine Rückforderungen mehr.
Für Kitas gibt es seit letztem Jahr aufgrund des Krieges in der Ukraine die Möglichkeit, die Gruppengröße temporär zu erhöhen. Das Land finanziert hier eine zusätzliche Betreuungskraft, um die Fachkräfte zu entlasten.
Das KitaG wurde so angepasst, dass betroffene Familien und Kinder besser im Blick auf behinderungsbedingte Kündigungen geschützt sind. Die Mitteilung einer behinderungsbedingten Kündigung soll nun drei Wochen vorher erfolgen, damit Familien nicht von heute auf Morgen ohne Betreuung dastehen. Das hatte auch die Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung angeregt.
Vorschaltgesetz zum Kita-Finanzierungssystem beschlossen: Kommunen und Träger haben frühzeitig Planungssicherheit, um ihre Finanzierungsvereinbarungen für 2025 abzuschließen
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