Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Seit 2014 fördert das Land den Aufbau und die Weiterentwicklung von mehr als 100 Familienzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Landesregierung erhöht die Fördersumme ab 2018 um eine Million €. Neben einer erhöhten Förderung für bestehende Einrichtungen sollen sollen auch neue bzw. weitere Familienzentren gefördert werden können. Diese Erhöhung ist Teil des ersten Schrittes der Landesregierung hin zu einer Qualitätsoffensive in den Kitas.
Familienzentren sollen
- Familien wohnortnahe Unterstützung durch niedrigschwellige Angebote bieten
- je nach regionalem Umfeld unterschiedliche Schwerpunkte setzen und hierbei auf die Bedarfe der Familien in ihrem Lebensraum eingehen
- eine bestehende, den Familien im Sozialraum bekannte und vertraute Einrichtung sein, die sich zu einer Anlaufstelle weiterentwickelt
- sie halten Betreuungsangebote und begleitende Hilfen vor
- sie sind Regeleinrichtungen (z. B. Kita, Schule) oder Institutionen, die mit den Angeboten einer Regeleinrichtung bereits vernetzt sind (Familienbildungsstätte, Mehrgenerationenhaus), mit den maßgeblichen Akteuren im Sozialraum kooperieren und bestehende oder auch neu entstehende Angebote vernetzen – insbesondere im Bereich der Jugendhilfe sowie des Sozial- und Gesundheitswesens
Förderung
Die Förderung des Landes greift in ihrer Sozialraumorientierung die Bedarfe der Kommunen auf und ermöglicht es den Kreisen und kreisfreien Städten, die Mittel gemessen an den sozialräumlichen Gegebenheiten regional einzusetzen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Selbstverständlich können Sie sich auch an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung wenden.
Die Förderung des Landes zielt auf die Finanzierung einer halben Koordinationsstelle an Familienzentren. Hiermit sollen die für Vernetzung notwendigen zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Durch die ab 2018 geplante höhere Förderung sollen nun auch Maßnahmen finanziert werden können. Diese Intention verfolgen auch die seit 2017 durch das Land zur Verfügung stehenden weiteren 2,0 Mio € für das Handlungsfeld „Integration
“ an Familienzentren“.
Insgesamt stellt das Land somit ab 2018 5,5 Mio € für die Familienzentren zur Verfügung.
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