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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen hat im Rahmen der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland auch für Schleswig-Holstein weiter an Bedeutung gewonnen. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema sowohl für interessierte Bürgerinnen und Bürger als auch für Praktikerinnen und Praktiker.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2021

UMA in Schleswig-Holstein

Im November 2015 wurde mit den §§ 42a ff. SGB VIII ein Verfahren zur bundesweiten Umverteilung von UMA etabliert, um zu verhindern, dass einzelne Jugendämter überproportional viele UMA aufzunehmen haben und dann eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung und Versorgung nicht mehr sicherstellen können.

Die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen zur Verteilung von UMA finden sich in den §§ 36a, 36b JuFöG.

Weiter können Sie die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Inobhutnahme, Clearingverfahren und Einleitung von Anschlussmaßnahmen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG LJÄ) herunterladen sowie Leitfäden des schleswig-holsteinischen Landesjugendamts zur vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII und zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII.

Dazu finden Sie weiter einen Erlass von Innenministerium und Sozialministerium über die Weiterleitung unbegleiteter Minderjähriger und Minderjähriger, die sich in Begleitung sonstiger Erziehungsberechtigter befinden, durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten an die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Außerdem finden Sie hier die Richtlinie zur Förderung von Vormundschaftsvereinen nebst Antragsunterlagen. Antragsberechtigt sind Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII (ganz unten auf dieser Seite).

Einen aktuellen Überblick über den Zahlenstand der bundesweit und in Schleswig-Holstein registrierten minderjährigen unbegleiteten Ausländerinnen und Ausländer können Sie bei der UMA-Landesverteilstelle (UMA-LandesstelleSH@sozmi.landsh.de) anfordern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

zu dem Begriff unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

zur Frage der Altersfeststellung

zur Zuständigkeit

zur vorläufigen Inobhutnahme

zum bundesweiten Verteilungsverfahren

zum landesinternen Verteilungsverfahren in SH

zur Verteilungsquote

zum Ausländerrecht

zum Personenkreis "begleiteter minderjähriger Ausländer"

Zum Herunterladen: Alle FAQ als PDF-Dokument

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA): Fragen und Antworten - Stand 18.07.2016  (PDF, 574KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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