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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gerichtsstrukturen zukunftsfähig aufstellen

Informationen zu den Gerichtsstrukturreformen in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 18.02.2026

Die Landesregierung hat im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung beschlossen, eine Fachgerichtsstrukturreform und eine Amtsgerichtsstrukturreform durchzuführen. Damit wird das Ziel verfolgt, Gerichte auch zukünftig effizient betreiben und finanzieren zu können.

Schulterschluss
v.l.: Otto Carstens (ehem. Staatssekretär MJG), Maren Thomsen (Präs'inOVG), Dr. Dirk Bahrenfuss (PräsOLG), Kerstin von der Decken (Justizministerin), Wulf Benning (PräsLAG), Dr. Birger Brandt (PräsFG), am Bildschirm Birgit Voß-Güntge (Präs’inLSG)

Angepasste Fachgerichtsstrukturreform im Schulterschluss mit der Justiz

Die Fachgerichtsstrukturreform sieht vor, dass verschiedene, in eigenen Gebäuden untergebrachte Fachgerichte gerichtsbarkeitsübergreifend in bestehende Liegenschaften anderer Gerichte umziehen, sodass Synergien bei Gebäuden erreicht werden. Zugleich bleibt die Präsenz der Fachgerichtsbarkeiten in der Fläche erhalten. Einige der bisherigen Sozial- und Arbeitsgerichte werden dabei in Zweigstellen bzw. auswärtige Kammern umgewandelt.

Das in Abstimmung mit den Beteiligten aus der Justiz erstellte Konzept der Fachgerichtsstrukturreform setzen die Beteiligten derzeit vor Ort um bzw. bereiten die Umsetzung vor. Das Justizministerium hatte Anfang Juli 2025 den Entwurf des Reformgesetzes dem Landtag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet, nachdem das Landeskabinett dem Gesetzentwurf in zweiter Befassung zugestimmt hatte. Nach Befassung im Innen- und Rechtsausschuss hat der Landtag das Gesetz am 19. November 2025 beschlossen.

Fachgerichtsstrukturreformgesetz

Die wichtigsten Änderungen der Fachgerichtsstrukturreform.

Informationen zur Amtsgerichtsstrukturreform

Die Mitglieder der Lenkungsgruppe mit Ministerin von der Decken
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe mit Ministerin von der Decken: v.l. vorne: Jörg Jacobsen (GL AG HL), Ministerin von der Decken, Staatssekretär Otto Carstens, v.l. mitte: Carsten Löbbert (Präs LG HL), Sabine Wudtke (Päs'in LG IZ),  Dr. Susanne Bracker (Präs'in LG KI), v.l. hinten: Tamara Blasel (Präs'in AG KI), Dr. Ralf Bauer (Präs LG FL) , Dr. Dirk Bahrenfuss (Präs. OLG).

Über die Fachgerichtsstrukturreform hinaus hat die Landesregierung aufgrund der notwendi­gen Haus­haltskonsolidierung am 27. Januar 2026 im Kabinett beschlossen, eine Amtsgerichtsstrukturreform durchzuführen. Auch durch diese Reform sollen Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden.

Konkret sieht der Beschluss der Landesregierung für die Amtsgerichte insbesondere vor, dass von den derzeit 22 bestehenden Amtsgerichten in Schleswig-Holstein 21 erhalten bleiben; das Amtsgericht Reinbek wird mit Auslaufen des Mietvertrages zum 31. Dezember 2029 aufgelöst. Daneben werden Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pinneberg in Teilen an die Amtsgerichte Elmshorn und Itzehoe verlagert. Damit kann eine alternative Liegenschaft zu dem - baulich bedingt – bereits abgängigen vormaligen Amtsgerichtsgebäude kleiner und kostengünsitiger als bisher angenommen ausfallen. Angemietete Ausweichstandorte können frühzeitig abgemietet werden.

Mit der beschlossenen Amtsgerichtsstrukturreform werden die Empfehlungen eines Lenkungsausschusses aufgegriffen und umgesetzt, die dieser am 17. Oktober 2025 beschlossen und anschließend der Ministerin überreicht hatte.

Zum Beschluss der Lenkungsgruppe vom 17.10.2025

Durch die Maßnahmen werden erhebliche Investitions- und Sanierungskosten eingespart, sodass keine weiteren Schließungen an anderen Standor­ten erforderlich sind. Konkret rechnet das Justizministerium mit Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich bis zum Jahr 2040. Dazu werden insbesondere der Verzicht auf bzw. die reduzierte Größe geplanter Neu- und Umbauten, die Aufgabe stark sanierungsbedürftiger Gebäude sowie strukturelle Einsparungen durch Beendigung von Mietverhältnissen beitragen. Die zu erzielende Einsparsumme wird abhängig von weiteren Variablen sein wie beispielsweise anfallende Sanierungs- oder Mietkosten für die alternativen Gebäude.

An den Kabinettsbeschluss vom 27. Januar 2026 schließt sich nun das übliche parlamentarische Verfahren an, um die erforderlichen Anpassungen am Landesjustizgesetz vorzunehmen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll Schritt für Schritt erfolgen.

Fragen und Antworten zur Gerichtsstrukturreform

1) Allgemeine Fragen und Antworten

Warum gibt es eine Gerichtsstrukturreform?

Vor dem Hintergrund der globalen Krisen und weltweiten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung auch in Schleswig-Holstein noch einmal gestiegen. Alle Ressorts innerhalb der Landesregierung müssen dazu beitragen. Die Einsparungen in der Justiz sollen unter anderem durch Veränderungen bei den Gerichtsstrukturen erbracht werden. Durch die Zusammenlegung von Gerichtsstandorten werden Einsparungen und Synergieeffekte erzielt, ohne im jetzigen Haushalt beim Personal sparen zu müssen. Darüber hinaus wird die Justiz angesichts veränderter Verhandlungsprozesse insbesondere im Zuge der Digitalisierung zukunftsfähig aufgestellt. Die Alternative wären Stelleneinsparungen im Bereich der Rechtsprechung in größerem Umfang gewesen. Durch die jetzige Entscheidung kann jedoch am Ziel einer Vollausstattung in diesem Bereich („Pebb§y 100“) festgehalten werden.

Was wurde beschlossen?

Die Landesregierung hat am 24. September 2024 im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, die Justizministerin zu bitten, zum einen eine Fachgerichtsstrukturreform (Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) durchzuführen und zum anderen die Amtsgerichtsstrukturen zu prüfen. In Bezug auf die Fachgerichtsstrukturreform hat der Landtag am 19. November 2025 ein Gesetz beschlossen, wodurch in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit jeweils Standorte als eigenständige Einheiten aufgelöst und in größeren Einheiten zusammengefasst werden. Zudem werden auch Standorte verlagert, was mit Umzügen in eine andere Sitzgemeinde verbunden ist. Daneben werden verschiedene Gerichte innerhalb einer Sitzgemeinde zusammenziehen, was keine gesetzliche Regelung erfordert.

Fragen und Antworten zur Fachgerichtsstrukturreform

2) Fragen und Antworten zur Fachgerichtsstrukturreform

Wie sah die ursprüngliche Idee zur Fachgerichtsstrukturreform aus?

Nach dem Modell erster und zweiter Instanz sollte die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit an einem Standort in Schleswig-Holstein konzentriert werden. In dem anzumietenden Gebäude sollte darüber hinaus mindestens ein Verhandlungssaal für große Strafverfahren enthalten sein.

Wie kommt es, dass zur Fachgerichtsstrukturreform ein angepasstes Konzept entwickelt wurde?

Ministerin von der Decken hatte die Justiz von Anfang an um konstruktive Stellungnahmen gebeten. Im Rahmen eines daraufhin entstehenden Austausches haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte gemeinsam mit dem Justizministerium lösungsorientiert ein angepasstes Konzept für eine Fachgerichtsstrukturreform entwickelt. Dieses trägt den geäußerten Bedenken an einen möglichen Rückzug aus der Fläche Rechnung, führt aber ebenfalls zu deutlichen Einsparungen.

Ist bei dem angepassten Konzept auch die Möglichkeit mitgedacht, ein Justizzentrum – also mindestens einen Verhandlungssaal für sehr große Verfahren – bereitzustellen?

Im angepassten Konzept ist kein Justizzentrum vorgesehen – es ist darin keine Anmietung eines neuen, großen Gebäudes geplant. Allerdings soll das Ziel der Schaffung eines Justizzentrums damit nicht aufgegeben werden. Vielmehr soll weiterhin geprüft werden, wie ein solches geschaffen werden kann.

Welche Schritte sind zur Umsetzung der Fachgerichtsstrukturreform bereits eingeleitet worden? Wie geht das Verfahren zur Fachgerichtsstrukturreform weiter?

Das Konzept besteht aus zwei Säulen: Einerseits werden verschiedene Gerichte innerhalb einer Sitzgemeinde zusammenziehen. Hierfür ist keine gesetzliche Regelung notwendig. Diese Umzüge werden derzeit geplant und sind teilweise bereits umgesetzt. Die Akteure vor Ort gestalten und organisieren derzeit die notwendigen Schritte.

Andererseits werden Standorte als eigenständige Einheiten aufgelöst werden und teilweise als unselbständige Zweigstellen im Fall der Sozialgerichte beziehungsweise als auswärtige Kammern im Fall der Arbeitsgerichte bestehen bleiben. Hierfür bedarf es einer Gesetzesänderung. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat nach einer ersten Kabinettsbefassung Ende Januar 2025 das Beteiligungsverfahren durchlaufen.

Anfang Juli 2025 hat das Kabinett in zweiter Befassung dem Gesetzentwurf zugestimmt. Diesen finden Sie hier. Der Landtag hat am 19. November 2025 ein entsprechende Gesetz beschlossen.

Pressemitteilung vom 19.11.2025

Pressemitteilung vom 20.10.2025

Beschluss der Lenkungsgruppe vom 17.10.2025

Beschluss der Lenkungsgruppe vom 19.09.2025

Bericht der Projektgruppe vom 29.08.2025

Pressemitteilung vom 03.07.2025 und Gesetzentwurf vom 03.07.2025

Pressemitteilung vom 14.06.2025

Grafik Fachgerichtsbarkeit 2024

Grafik Fachgerichtsbarkeit nach dem angepassten, gemeinsamen Konzept.

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