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Thema : Integration

Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe (KITs)


Mit der Förderung der Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe will das Sozialministerium die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 14.02.2023

Das Land fördert seit 2019 bis zu 30 Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten, die durch abgestimmte kommunale Strukturen Bedingungen für eine gelingende Integration und gleichberechtigte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten schaffen. Da sich die KITs als Teil der kommunalen Integrationsstruktur etabliert haben und eine zentrale Säule der Weiterentwicklung und Steuerung von Integration und Teilhabe vor Ort darstellen, wird die Förderung seit dem 1. Januar 2022 in einer neuen dreijährigen Förderphase fortgesetzt.

Ziele und Aufgaben

Um nachhaltig wirkende Integrationsprozesse zu ermöglichen und die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte strukturell zu verbessern, sind in der Richtlinie zur Förderung verschiedene Kernaufgaben festgeschrieben. Die KITs sollen in ihrer Funktion vor allem

  • Strukturen schaffen, die es Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ermöglichen, zeitnah nach ihrer Ankunft in den Kreisen und kreisfreien Städten Zugang zu Sprachkursangeboten und einer Migrationsberatung erhalten,
  • durch die Entwicklung strategischer Ansätze zur Interkulturellen Öffnung gleichberechtigte Zugänge zu allen wichtigen Regelsystemen (Bildung, Ausbildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen) ermöglichen,
  • Maßnahmen initiieren und koordinieren, die für Diskriminierung und Rassismus sensibilisieren,
  • die gesellschaftlichen und politischen Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärken und ausbauen,
  • Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Verwaltung bei integrations- und teilhaberelevanten Fragestellungen beraten, sodass die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigt werden
  • sowie strategische Ansätze zur Beförderung der interkulturellen Öffnung in der Verwaltung entwickeln und umsetzen.

Förderung von Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten (KITs)

Förderrichtlinie

Hier finden Sie auch die Angaben zu den Arbeitsschwerpunkten und Antragsfristen.

Wenn Sie Fragen zur Förderung oder zur Beantragung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gerne senden wir Ihnen die aktuellen Antragsformulare zu.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

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