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Thema : Impfen schützt

Einrichtungsbezogene Impfpflicht



Letzte Aktualisierung: 06.01.2023

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG trat am 1. Januar 2023 außer Kraft (Art. 2 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt.

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