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Landesamt für Umwelt : Thema: Ministerien & Behörden

Amtliche Bekanntmachungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG)

Letzte Aktualisierung: 01.11.2022

Bekanntmachung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 04.11.2022
Aktenzeichen: 5401/004

Entscheidung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) über die Festsetzung der Kategorien von nichtstaatlichen Daten aus geologischen Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG)

  1. Aufgrund des § 29 Abs. 5 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 19.06.2020 (BGBL. I., S. 1387) wird die Kategorisierung seismischer Daten, die vor dem 30.06.2020 nach dem ehemaligen Lagerstättengesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LLUR bzw. die Vorgängerbehörden übermittelt oder übergeben worden sind, festgesetzt.
    Die Lage der betreffenden seismischen Profile, werden im Umweltportal des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein in einer Karte unter dem Link: Karte im Umweltportal dargestellt und sind jeweils mit ergänzenden Angaben zur Identifizierung versehen. Diese Kartendarstellung ist Bestandteil des Verwaltungsaktes.
    Die Informationen der jeweiligen seismischen Profile werden gemäß GeolDG als Nachweisdaten, Fachdaten und Bewertungsdaten kategorisiert. Das Ergebnis der Kategorisierung ist in der Anlage Datenkategorisierung dargestellt. Diese Anlage ist Bestandteil des Verwaltungsaktes.

  2. Diese Festsetzung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Internet als bekanntgegeben.

Begründung

Seismische Daten resultieren aus geophysikalischen Messungen und sind damit nach § 3 Abs. 2 GeolDG Teil einer geologischen Untersuchung. Die Kategorisierung der seismischen Daten erfolgt auf Grundlage des GeolDG. Nach § 29 Abs. 5 GeolDG hat die zuständige Behörde die Datenkategorie der Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstätten­gesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an die zuständige Behörde übermittelt und übergeben worden sind.

Das LLUR ist gemäß Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Geologiedatengesetz vom 14.09.2020 zuständige Behörde nach § 37 Abs. 1 GeolDG (GVO-BL SH, Ausgabe Nr. 16 vom 24. September 2020).

Das GeolDG ordnet die geologischen Daten, die in geologischen Untersuchungen gewonnen werden, in drei Kategorien ein. Hierbei wird zwischen Nachweisdaten nach §§ 3 und 8 GeolDG, Fachdaten nach §§ 3 und 9 GeolDG und Bewertungsdaten nach §§ 3 und 10 GeolDG unterschieden.

Die Begründungen hinsichtlich der Entscheidung des LLUR SH über die Festsetzung der Kategorien von nichtstaatlichen Daten aus geologischen Untersuchungen, hier seismische Informationen, nach dem GeolDG ist der „Anlage Datenkategorisierung“ zu entnehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek einzulegen.

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