Navigation und Service

Thema : Bescheinigende Stelle / Prüfbehörde

Modernisierung ländlicher Wege

Letzte Aktualisierung: 10.01.2025

Einspurige Straße in freier Landschaft
Einspurige Straße in freier Landschaft

Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.1.

Zur Richtlinie...

Zur Neufassung Richtlinie ab 01.04.2024

Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten.
  • Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro.

Rechtsgrundlagen
Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die aktualisierten Auswahlkriterien zum Stichtag 1. April 2017 (und folgende) finden sich hier:

Auswahlkriterien  (PDF, 124KB, Datei ist barrierefrei)

Stichtage und Budgets

  • 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11.
  • Um an den Auswahlstichtagen teilnehmen zu können, muss der Eingang der Anträge beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLNL) bis zum 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLNL erfolgt sein.
  • Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)

list

1. April 2024

  • Das Restbudget für diesen letzten Auswahlstichtag betrug 3.189.776,65 Euro.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 7 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und mit einem Gesamtzuschussbedarf von 1.875.664,42 Euro zur Förderung ausgewählt.
    1. 16 Punkte: Gemeinde Wewelsfleth, Brücke Beesen, 166.429,37 Euro Zuschuss
    2. 15 Punkte: Gemeinde Breklum, Borgsbüllerkoogsweg, 365.603,31 Euro Zuschuss
    3. 13 Punkte: Gemeinde Elsdorf-Westermühlen, Weg Holmbek, 373.394,35 Euro Zuschuss
    4. 13 Punkte: Gemeinde Bordelum, Mittelkoogsweg, 316.160,70 Euro Zuschuss
    5. 13 Punkte: Gemeinde Stafstedt, Weg Wiesengrund, 270.504,64 Euro Zuschuss
    6. 13 Punkte: Gemeinde Grauel, Weg Altenjahn, 248.919,50 Euro Zuschuss
    7. 11 Punkte: Gemeinde Sieverstedt, Weg Jalm, 134.652,55 Euro Zuschuss
  • Mit diesem Auswahllauf ist die Förderung der Modernisierung ländlicher Wege im Rahmen des LPLR 2014-2022 abgeschlossen.
  • Informationen zur neuen Förderperiode 2023-2027 erhalten Sie hier: Modernisierung ländlicher Wege (PDF, 329KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Der erste Auswahllauf der neuen Förderperiode ist zum 01.04.2025 vorgesehen. Das Budget für diesen Auswahllauf beträgt 4,0 Mio. Euro. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ein Antragseingang bis zum 15.02.2025 beim LLnL zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur baufachlichen Prüfung gemäß ZBau durch das LLnL.

1. November 2023


  • Ergebnis: Insgesamt wurde ein Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und zur Förderung ausgewählt. Die Förderung erfolgt aus Restmitteln des bisherigen Gesamtbudgets von 11,2 Mio. Euro.

    10 Punkte: Gemeinde Owschlag, Weg Steinsieken, 328.108,87 Euro Zuschuss

1. April 2023


  • Das Restbudget für diesen Auswahlstichtag hat sich von 371.386,58 Euro nach dem Auswahllauf vom 1. November 2022 aufgrund weiterer Einsparungen und Rücknahmen/Änderungen ausgewählter Förderanträge auf insgesamt 743.359,59 Euro erhöht.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 4 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und mit einem Gesamtzuschussbedarf von 727.066,65 Euro zur Förderung ausgewählt.
  1. 14 Punkte: Gemeinde Bordelum, Brücke Bekeweg/Dörpumer Weg, 117.920,31 Euro Zuschuss
  2. 13 Punkte: Gemeinde Arpsdorf, Bahnhofstraße, 180.083,52 Euro Zuschuss
  3. 12 Punkte: Gemeinde Breklum, Brücke Breklumer Koog/Rhinschlot, 160.200,66 Euro Zuschuss
  4. 10 Punkte: Gemeinde Brokstedt, Weg Butterkamp, 268.862,16 Euro Zuschuss
  • Da zu dem Restbudget von 16.292,94 Euro noch Rückflüsse aus Einsparungen und Umschichtungen von Restmitteln aus anderen Maßnahmenbereichen erwartet werden, wird eine weitere Auswahlrunde zum Stichtag 1. November 2023 erfolgen.

1. November 2022

  • Das Restbudget für diesen Auswahlstichtag hat sich von 96.635,39 Euro nach dem Auswahllauf vom 1. April 2022 aufgrund weiterer Einsparungen und Rücknahmen ausgewählter Förderanträge auf insgesamt 1.327.762,39 Euro erhöht.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 2 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und mit einem Gesamtzuschussbedarf von 956.375,81 Euro zur Förderung ausgewählt.
    1. 14 Punkte: Gemeinde Jevenstedt, Weg Pullhorn, 498.425,18 Euro Zuschuss
    2. 11 Punkte: Gemeinde Elsdorf-Westermühlen, Hohner Weg, 457.950,63 Euro Zuschuss
  • Das Restbudget von 371.386,58 Euro steht für den nächsten Auswahlstichtag am 1. April 2023 zur Verfügung.

1. April 2022

  • Von dem Jahresbudget 2022 in Höhe von 1,6 Mio. Euro stehen aufgrund der Vorbelastung aus dem Auswahlstichtag 1. Juli 2021 in Höhe von 1.577.996,06 Euro für diesen Stichtag nur noch 22.003,94 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt das Restbudget aus der Auswahlrunde vom 1. November 2021 in Höhe von 62.744,94 Euro. Darüber hinaus hat die Gemeinde Holzbunge ihr zur Förderung ausgewähltes Vorhaben mit 244.211,77 Euro Zuschuss zwischenzeitlich zurückgezogen und es haben sich Einsparungen bei abgeschlossenen Vorhaben in Höhe von derzeit 164.072,89 Euro ergeben.
  • Das Budget für diesen Auswahlstichtag betrug somit ursprünglich 493.033,54 Euro. Aufgrund kurzfristiger Einsparungen und Rücknahmen ausgewählter Förderanträge hat sich das Budget zum Stichtag auf 1.170.234,69 Euro erhöht.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 6 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und mit einem Gesamtzuschussbedarf von 1.073.599,30 Euro zur Förderung ausgewählt.
    1.     16 Punkte: Gemeinde Martensrade, Klintener Weg, 303.587,44 Euro Zuschuss
    2.     12 Punkte: Gemeinde Schönberg, Hohe Horst, 133.199,69 Euro Zuschuss
    3.     12 Punkte: Gemeinde Labenz, Moorweg, 122.353,57 Euro Zuschuss
    4.     11 Punkte: Gemeinde Nordermeldorf, Düllweg, 252.959,35 Euro Zuschuss
    5.     11 Punkte: Gemeinde Heinkenborstel, Gnutzer Straße, 135.059,67 Euro Zuschuss
    6.     11 Punkte: Gemeinde Wittbek, Betonspur WW 13, 126.439,58 Euro Zuschuss
  • Das Restbudget von 96.635,39 Euro steht für den nächsten Auswahlstichtag am 1. November 2022 zur Verfügung.

1. November 2021

  • Das Budget für diesen Auswahlstichtag beträgt 800.000 Euro (halbes Jahresbudget) plus 374.165,12 Euro Restbudget der vorherigen Stichtage. In Summe stehen somit 1.174.165,12 Euro zur Verfügung.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 7 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen. Davon wurden die 4 Vorhaben mit der höchsten Punktzahl und einem Gesamtzuschussbedarf von 1.111.420,18 Euro zur Förderung ausgewählt. Die übrigen 3 Vorhaben müssen mangels ausreichendem Budget abgelehnt werden.
  • Folgende Vorhaben wurden zur Förderung ausgewählt:
    1. 17 Punkte: Gemeinde Elpersbüttel, Donnstraße, 229.570,10 Euro Zuschuss
    2. 15 Punkte: Gemeinde Oldenswort, Ellworther Weg und Töfting, 505.057,62 Euro Zuschuss
    3. 13 Punkte: Gemeinde Holzbunge, Duvenstedter Weg, 244.211,77 Euro Zuschuss
    4. 13 Punkte: Gemeinde Buchholz, Mittelbrüchsweg, 132.580,69 Euro Zuschuss
  • Nicht berücksichtigt werden konnten folgende Vorhaben:
    5. 12 Punkte: Gemeinde Oldenswort, Gunsbüttel, 182.966,22 Euro Zuschussbedarf
    6. 12 Punkte: Gemeinde Labenz, Moorweg, 122.353,57 Euro Zuschussbedarf
    7. 11 Punkte: Gemeinde Wittbek, Betonspur WW13, 116.266,39 Euro Zuschussbedarf
  • Das Restbudget von 62.744,94 Euro steht für den Auswahlstichtag am 1. April 2022 zur Verfügung.

1. Juli 2021

  • Aufgrund des verspäteten Starts der nächsten EU-Förderperiode wird die laufende EU-Förderperiode um zwei Jahre verlängert. Für die Jahre 2021 und 2022 werden zusätzliche EU-Mittel in Höhe von jeweils 1,6 Millionen Euro für die Modernisierung ländlicher Wege bereitgestellt.
  • Das Budget für diesen Auswahlstichtag beträgt 800.000 Euro (halbes Jahresbudget) plus 264.367,04 Euro Restbudget der vorherigen Stichtage. In Summe stehen somit 1.064.367,04 Euro zur Verfügung.
  • Ergebnis: Insgesamt wurden 12 Vorhaben zum Auswahllauf zugelassen und wie beantragt ausgewählt. Da die Vorhaben zum Teil erst im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen, wurde von dem bereitgestellten Budget aus 2021 nur 770.135,72 Euro in Anspruch genommen. Der Restbetrag von 294.231,32 Euro wird zum Auswahlstichtag 1. November 2021 wieder zur Verfügung gestellt. Die für 2022 benötigten Zuschussmittel in Höhe von 1.577.996,06 Euro werden als Vorbelastung vom Jahresbudget 2022 abgezogen.
  • Folgende Projekte wurden zur Förderung ausgewählt:
    Projekte (PDF, 72KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1. November 2020 (fällt aus!)

  • Das aktuelle Restbudget von 11.567,06 Euro ist nicht ausreichend für eine weitere Auswahlrunde. Die Auswahlrunde zu 1. November 2020 entfällt daher.
  • Sollten weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, wird ein neuer Auswahlstichtag bekanntgegeben.

1. April 2020

  • Budget: 1.593.894,78 Euro
  • Ergebnis: Es wurden 8 Vorhaben mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 1.582.327,72 Euro ausgewählt

Ergebnisübersicht  (PDF, 293KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1. November 2019

  • Budget: 1.851.585,33 Euro
  • Ergebnis: Es wurden 6 Vorhaben mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 1.393.252,00 Euro ausgewählt

Ergebnisübersicht  (PDF, 249KB, Datei ist nicht barrierefrei)

1. April 2019

1. November 2018

1. April 2018

1. November 2017

1. April 2017

1. November 2016

1. April 2016

Antragstellung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. 04347/704-0
Poststelle.Flintbek@llnl.landsh.de

Ansprechpartner im Ministerium

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Weitere Downloads/Links

Präsentation über Fördermöglichkeiten (Stand: 01.12.2023) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen