Navigation und Service

Thema : Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität

Vorhaben in diesem Bereich können im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" bezuschusst werden.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Hier gelangen Sie zum digitalen Antrag auf Förderung. Informationen zur digitalen Antragstellung erhalten Sie hier.

Was wird gefördert?

  1. Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne;

  2. Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;

  3. Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;

  4. Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
  • anerkannte Zusammenschlüsse der Erwerbsfischerei;
  • wissenschaftliche Einrichtungen;
  • anerkannte Erzeugerorganisationen (im Falle von 1.);
  • anerkannte Zusammenschlüsse der Freizeitfischerei (im Falle von 1.);
  • Fischereiunternehmen (im Falle von 2. bis 4.);
  • Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischern und /oder Erzeugerorganisationen (im Falle von Buchst. 2. bis 4.);
  • andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannte Stellen.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität“ wenden Sie sich an:

Aalbesatz und Aalmonitoring (Ziffer 01)
Eckhard Schultz
04347/704-431
Eckhard.Schultz@llnl.landsh.de

Alle anderen Maßnahmen (Ziffern 02 bis 04)
Ines John
04347/704-317
Ines.John@llnl.landsh.de

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit einem/r dieser AnsprechpartnerInnen des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Welche Antragsfristen sind zu beachten?

Eine Antragstellung ist bis auf weiteres möglich. Einen festen Stichtag gibt es derzeit nicht.

Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?

Maßnahmenbetroffenes spezifisches Ziel EMFAFaktuell zur Verfügung stehendes Budget
Aalbesatzmaßnahmen und -monitoring1.6

1.325.597

  • Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität
  • passives Fischen von Meeresmüll
  • verloren gegangene Fanggeräte
1.61.146.399

Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?

Richtlinie zur Förderung von Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023 (hier)

Welches Auswahlverfahren kommt zur Anwendung?

Auf alle eingehenden Förderanträge sind die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien anzuwenden. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit. Maßgeblich sind jeweils die Auswahlkriterien für das betroffene spezifische Ziel.

Zurück zur Übersicht

Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht der AnsprechpartnerInnen und Fördermaßnahmen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Fischerei