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Thema : Badegewässerqualität

Rechtsgrundlagen

Die EG-Richtlinie für Badegewässer und die Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 23.11.2018

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die "EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie wird in Schleswig-Holstein mit der "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) in Landesrecht umgesetzt.

Was ist eine Badestelle?

Eine Badestelle ist nach der rechtlichen Definition jeder Abschnitt eines Küstengewässers oder eines oberirdischen Gewässers, bei dem mit einer großen Anzahl von Badenden gerechnet wird (und für den kein dauerhaftes Badeverbot erlassen wurde). Unabhängig von der Anzahl der Badegäste handelt es sich um eine Badestelle, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es wird auf die Badestelle hingewiesen oder für sie im touristischen Kontext geworben,
  • es sind Maßnahmen zur Sicherung von Badenden getroffen worden,
  • es sind einer Betreiberin oder einem Betreiber zurechenbare infrastrukturelle auf die Bedürfnisse von Badenden ausgerichtete Gegebenheiten, wie zum Beispiel sanitäre Einrichtungen, Kioske oder Parkplätze, vorhanden.

Zu einer Badestelle zählt auch das zugehörige Ufer oder der Strandabschnitt. Die Badestellen unterliegen in vollem Umfang den aufwändigen, hohen Standards und Anforderungen der EU und des Landes Schleswig-Holstein an Badegewässer.

Welche Faktoren werden nach der Badegewässerverordnung untersucht?

Mikrobiologische Faktoren

Bei der Beurteilung der Badegewässerqualität und eines etwaigen gesundheitlichen Risikos stehen die mikrobiologischen Untersuchungen im Vordergrund. Zur hygienischen gesundheitlichen Bewertung eines Badegewässers werden Untersuchungen auf zwei große Gruppen von Darmbakterien durchgeführt: die Escherichia coli (E.coli) und die Intestinalen Enterokokken (I.E.). Die gemessene Anzahl dieser so genannten Indikator- oder Anzeige-Bakterien lässt Rückschlüsse auf den Verschmutzungsgrad des Gewässers mit anderen Mikroorganismen fäkaler Herkunft (Bakterien, Viren) zu. Die Untersuchung der Indikator-Bakterien ist von der EU vorgeschrieben und wird streng überwacht.

Physikalische und chemische Faktoren

Nährstoffe und chemische und physikalische Einflüsse auf ein Badegewässer werden durch die nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Gewässeruntersuchungen umfassend erhoben und insbesondere im Rahmen der Erstellung von Badegewässerprofilen in die Bewertung eines Badegewässer mit einbezogen.

Falckensteiner Leuchtturm
Falckensteiner Leuchtturm

In nachfolgender Tabelle sind die derzeit gültigen mikrobiologischen Anforderungen an Badegewässer nach der Badegewässerverordnung zusammengestellt. Weiterhin werden in der Badegewässerverordnung Anforderungen an biologische Einflussfaktoren sowie an die Beseitigung sonstiger Verschmutzungen aufgeführt.

Welche Kriterien stehen in der Badegewässerverordnung?

Die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte überwachen anhand der in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte die Qualität der Badegewässer. An einigen Badestellen wird häufiger beprobt als es die von der Badegewässerrichtlinie vorgeschriebene Mindesthäufigkeit (monatlich) vorsieht.

Die Bewertung der Badegewässerqualität nach der EG-Badegewässerrichtlinie bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren, also auf vier Badesaisons. Aus den in den vier Jahren gezogenen Proben werden mit einem bestimmten statistischen Rechenverfahren die Bewertungen berechnet. Die Einstufung erfolgt aufgrund der in der EG-Badegewässerrichtlinie festgelegten Grenzwerte.

Um einzelne Untersuchungsbefunde auch während einer laufenden Badesaison bewerten zu können, wurden aus Gründen des Gesundheitsschutzes die in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte in die Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holsteins aufgenommen. Diesen Grenzwerten liegen entsprechende Empfehlungen der Badewasserkommission am Umweltbundesamt zugrunde.

Mikrobiologische FaktorenGrenzwertMindesthäufigkeit der Proben
Escherichia coli1.800monatlich
Intestinale Enterokokken700monatlich

Bei Überschreitung eines Grenzwertes ordnet die zuständige Gesundheitsbehörde unmittelbar eine Kontrolluntersuchung an. Wird der Grenzwert erneut überschritten, erlässt die Gesundheitsbehörde ein Badeverbot und informiert hierüber die Bevölkerung und das Gesundheitsministerium. Mit diesen notwendigen Maßnahmen werden die Badegäste vor einer zeitweilig erhöhten Gesundheitsgefährdung geschützt.

Weiterhin führen die Gesundheitsbehörden regelmäßige Sichtkontrollen auf teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle durch. Die Überwachung erstreckt sich zudem auf das Vorkommen von Blaualgen und Makroalgen. Im Bedarfsfall werden gezielte Untersuchungen durchgeführt, um das Potential einer möglichen Gesundheitsgefährdung zu bestimmen. Als Besonderheit des Landes Schleswig-Holstein können die Gesundheitsbehörden noch weitere Organismen und Stoffe überwachen und untersuchen, die möglicherweise eine Gefährdung der Gesundheit darstellen, und - falls notwendig - eine Badestelle vorübergehend schließen.

Alle Angaben in der folgenden Tabelle werden durch die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte überwacht.

Wenn Auffälligkeiten oder ein Gefährdungspotential festgestellt werden, wird eine Überprüfung der Einflussfaktoren vorgenommen oder es werden Maßnahmen angeordnet, um das Gefährdungspotential zu verringern.

Faktoren„Grenzwert“Mindesthäufigkeit der Überwachung
Teerrückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälledas Baden nicht beeinträchtigendmonatlich
Algendie Gesundheit nicht gefährdendmonatlich oder bei Bedarf
Sonstige Organismen und Stoffedie Gesundheit nicht gefährdendbei Bedarf

Der Grenzwert ist ein Höchstwert, bei dessen Überschreitung eine Gesundheitsgefährdung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann.

Was sind Escherichia coli und Intestinale Enterokokken?

Bei diesen beiden Bakterienarten handelt es sich um „Indikatorkeime“ oder „Anzeige-Keime“, die normalerweise bei Menschen und bei Säugetieren in großer Zahl im Dickdarm vorkommen. Kommen sie in großer Zahl vor, zeigt dies eine fäkale Verunreinigung des Badegewässers an. Denn Menschen und Tiere können mit den Fäkal-Indikatorbakterien die unterschiedlichsten Krankheitserreger, wie zum Beispiel Viren, Bakterien, Einzeller und Würmer, aufnehmen. Diese können direkt mit Fäkalien oder indirekt über Abwässer oder Abschwemmungen in die Badegewässer gelangen. Diese unterschiedlichen Mikroorganismen können wegen der vielfältigen Möglichkeiten ihres Vorkommens aber nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand direkt gemessen werden.

Da die meisten Krankheitserreger durch Verschlucken von fäkalienbelastetem Wasser aufgenommen werden, ist es üblich, den Belastungszustand eines Gewässers mit Warmblüterfäkalien über die "Indikatorkeime" zu bestimmen, welche selbst aber nicht unbedingt Erkrankungen auslösen.

In der EG-Badegewässerrichtlinie von 2006 werden die Bakterien "Escherichia coli (E.coli) “ und "Intestinale Enterokokken (I.E.) “ als Indikatorkeime aufgeführt. Normalerweise sterben E. coli-Bakterien in der Umwelt mehr oder weniger rasch ab. Festgestellte Belastungen zeigen somit eine relativ frische Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien an. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse haben sich auch Intestinale Enterokokken (I.E.) als aussagekräftige Indikatorkeime für das mögliche Vorhandensein von Krankheitserregern erwiesen. Enterokokken kommen vor allem in tierischen Fäkalien in hoher Konzentration vor und können auch länger in der Umwelt überleben. Dadurch kann ihr Nachweis ein Indiz für eine länger zurückliegende Kontamination sein.

Schwimmboje

Information der Öffentlichkeit gemäß EG-Richtlinie für Badegewässer

Badegewässerprofile

Ein wesentlicher Bestandteil der Badegewässerüberwachung sind die Badegewässerprofile, die für jedes einzelne Badegewässer zu erstellen sind. Ein Badegewässerprofil beinhaltet:

  • eine allgemeine Beschreibung eines Badegewässers,
  • die Ermittlung und Bewertung seiner potentiellen hygienischen Verschmutzungsquellen, die in seinem Einzugsgebiet liegen und das Badegewässer beeinflussen können,
  • eine Bewertung der Massenvermehrung von Cyanobakterien,
  • eine Bewertung weiterer natürlich vorkommenden biologischen Risiken und
  • die Anfälligkeit für kurzzeitige Verschmutzungen, beispielsweise durch Abschwemmungen nach starken Regenfällen.

Das Badegewässerprofil dient als Grundlage für die Gesundheits- und Wasserbehörden für die Durchführung von Maßnahmen am Badegewässer und in deren Einzugsgebiet mit dem Ziel, die hygienische Badegewässerqualität zu verbessern beziehungsweise zu stabilisieren. Nur aufgrund eines ausführlichen Badegewässerprofils ist es möglich, die Zeitabstände der Untersuchungen der Badegewässer bis auf einen Monat auszudehnen.

Badegewässerdaten

Ergänzend zu den Badegewässerprofilen werden die allgemeinen Angaben zum Badegewässer, deren potentiellen hygienischen Verschmutzungsquellen und deren Bewertung einzeln tabellarisch aufgelistet und für jedes einzelnen Badegewässer veröffentlicht.

Karte mit Umfeld einer Badestelle
Karte mit Umfeld einer Badestelle

Karten

Zusätzlich zu der textlichen und tabellarischen Bereitstellung der Informationen zu einem Badegewässer werden Karten mit den entsprechend aufgearbeiteten Fachdaten (zum Beispiel Darstellung der Einzugsgebiete, der Ausdehnung des unmittelbaren Umfeldes einer Badestelle, punktuelle Verschmutzungsquellen, Flächennutzung) zu jedem einzelnen Badegewässer veröffentlicht.

Kurzinformation zum Aushang an der Badestelle

Die relevanten Informationen zu einem Badegewässer sind verständlich und kurz zusammengefasst direkt an einer Badestelle zu veröffentlichen. Diese sind wie die zuvor genannten Informationen im Internet bei jedem einzelnen Badegewässer zu finden.

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