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Neue Anti-Korruptionsbeauftragte fordert mehr Transparenz und verständlichere Sprache bei der Vermittlung behördlicher Entscheidungen

Letzte Aktualisierung: 04.08.2020

Die seit Januar 2020 ehrenamtlich tätige Anti-Korruptionsbeauftragte, die Oberstaatsanwältin i.R. Cornelia Gädigk, hat heute (4. August 2020) ihren ersten Halbjahresbericht vorgestellt und Bilanz gezogen.

"Natürlich war auch meine Arbeit in diesem ersten Halbjahr stark durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt", betonte Gädigk. So habe sie beispielsweise lediglich in Einzelfällen persönliche Gespräche mit Hinweisgerinnen und -gebern führen können und Vorträge in Behörden zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absagen müssen.

Auf die Entwicklung der Hinweiszahlen habe die Pandemie allerdings keinen Einfluss gehabt. Mit 36 mitgeteilten Sachverhalten habe das erste Halbjahr 2020 sich ungefähr wieder im langjährigen Durchschnitt bewegt, nachdem im zweiten Halbjahr 2019 lediglich 18 Sachverhalte bei ihrem Vorgänger eingegangen waren. Gädigk: "Die meisten Kontaktaufnahmen erfolgen ohnehin per Telefon oder E-Mail. Und diese Wege wurde durch die Pandemie ja nicht beeinträchtigt."

In mehreren der 36 mitgeteilten Fälle dauere ihre Überprüfung noch an. Sieben Sachverhalte habe sie bislang an die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen in dortiger Zuständigkeit abgegeben. Diese habe bislang zwei davon durch Einstellung abgeschlossen.

Gädigk betonte die Wichtigkeit der Existenz einer unabhängigen Stelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll und außerhalb offizieller Institutionen wenden können. "Die Mehrzahl der hinweisgebenden Personen will zu allererst meine Einschätzung ihres Sachverhaltes wissen. Sie sind unzufrieden mit behördlichen Entscheidungen und haben Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Ich biete ihnen die Möglichkeit, ihre Hinweise auf Ungereimtheiten und mögliche strafrechtlich relevante Vorgehensweise artikulieren und hinterfragen zu können. Das bedeutet dann aber ja nicht immer ein strafrechtlich relevantes Verhalten der an der Entscheidung Beteiligten", betonte die Antikorruptionsbeauftragte.

So habe sie in drei Fällen Hinweisgeber an andere Beauftragte des Landes verwiesen. Andere mitgeteilte Sachverhalte seien bei den zuständigen Behörden bereits bekannt gewesen. "In zwei Fällen habe ich die zuständigen Behörden gebeten, mögliche Fehlentscheidungen in eigener Zuständigkeit aufzuklären", so Gädigk.

Die Antikorruptionsbeauftragte sprach sich insgesamt für noch mehr Transparenz und insbesondere auch eine verständlichere Sprache bei der Vermittlung behördlicher Entscheidungen aus.

"Es sollte im ureigenen Interesse aller behördlichen Entscheider liegen, dass die Öffentlichkeit ihre Beweggründe nachvollziehen kann", betonte Gädigk.

Das Amt der oder des Antikorruptionsbeauftragten wurde in Schleswig-Holstein im Jahr 2007 eingeführt. Seitdem sind insgesamt 813 Hinweise eingegangen. Hiervon erwiesen sich insgesamt 233 Fälle als so konkret und möglicherweise strafrechtlich relevant, dass sie der für strukturelle Korruption zuständigen Abteilung der Schwerpunktstaatsanwalt in Kiel übergeben wurden.

Kontaktdaten:

Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 1152
25442 Quickborn
Telefon: 015120043503
Mail: antikorruption.landsh@posteo.de

Halbjahresbericht

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