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Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer

05. Juli 2019: Ostsee, Kieler Förde: Unterwasserarbeiten, Sperrgebiet zeitweilig eingerichtet und bezeichnet - Bekanntmachung für Seefahrer (T)137/19, WSA Lübeck

Bekanntmachung für Seefahrer (T)137/19 WSA Lübeck, 05.07.2019
Deutschland.Ostsee.Kieler Förde, Unterwasserarbeiten, Sperrgebiet zeitweilig eingerichtet und bezeichnet.
aktuell veröffentlicht: ja 
Karte(n): (16) 33 (INT 1364) 
Geografische Angabe in: WGS 84 
Frühere BfS: (T) 115/19 
Zeit der Ausführung: Ab dem ~10.07.2019, bis auf weiteres. 
Gültig von: 05.07.2019 
Gültig bis (einschl.): auf Widerruf 
Angaben:

Innerhalb der Verbindungslinie der Positionen a) – h) wird voraussichtlich ab dem 10.07.2019 ein Sperrgebiet eingerichtet: 

a) 54°23,943’N 010°11,967‘E Leuchttonne (gelb, Blz. (1) 4s), g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
b) 54°24,242’N 010°12,106‘E Jadespiere, g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
c) 54°24,531’N 010°12,239‘E Jadespiere, g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
d) 54°24,820’N 010°12,373‘E Leuchttonne (gelb, Blz. (1) 4s), g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
e) 54°24,811’N 010°12,534’E Leuchttonne (gelb, Blz. (1) 4s), g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
f) 54°24,522‘N 010°12,400’E Jadespiere, g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
g) 54°24,233‘N 010°12,267’E Jadespiere, g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz
h) 54°23,931‘N 010°12,127’E Leuchttonne (gelb, Blz. (1) 4s), g/r/g. Tonnen mit g. liegenden Kreuz 

Die Fahrwassertonnen „5“ und „7“ bleiben auf folgenden Positionen:
„5“ 54°24,849’N 010°12,098‘E
„7“ 54°23,964’N 010°11,767‘E

Innerhalb des o. g. Sperrgebietes finden Unterwasserarbeiten statt. Zeitweise können Tonnen, verankerte Geräte und Bojen ausliegen. Die Schifffahrt wird gebeten, ausreichend Abstand zu halten. Weitere Informationen erteilt Kiel Traffic auf UKW Kanal 67 auf Anfrage. Die beteiligten Fahrzeuge sind ständig auf UKW-Kanal 67 (16) ansprechbar und führen die entsprechenden Signale gemäß SeeSchStrO bzw. KVR. Um erhöhte Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme wird gebeten. Widrige Umstände können eine kurzfristige Terminänderung erforderlich machen.

Die o. g. BfS (T) 115/19 wird hiermit aufgehoben.

Letzte Aktualisierung: 05.07.2019

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