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Thema : Wasserwirtschaft

Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung: 22.03.2022

Kaum ein anderes Land ist so durch Wasser geprägt wie Schleswig-Holstein. 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen das Land; 300 Seen mit einer Gesamtfläche 28 000 Hektar sind hier entstanden; rund 1.200 km lang ist die schleswig-holsteinische Küste an Nord- und Ostsee.

Grundsätzliches

Gut zwei Drittel der Erde sind mit Wasser bedeckt. Doch der vermeintliche Überfluss täuscht: Nur 2,6 Prozent des auf der Erde vorhandenen Wassers sind Süßwasser. Davon können wiederum nur 0,3 Prozent als Trinkwasser genutzt werden.

Wasser ist nicht nur als Trinkwasser ein kostbares Gut. Die Uferbereiche von Küstengewässern, Flüssen und Seen bieten ein vielfältiges Landschaftsbild: Strände, Auen, Schilfgürtel, Uferpflanzen und -gehölze. Sie sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Auch der Mensch findet hier auf Wanderwegen oder beim Baden in der Natur Erholung. Für manche Wirtschaftszweige wie die Fischerei, den Schiffsbau oder den Tourismus ist Wasser die Existenzgrundlage.

Wasserwirtschaft ist die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe in das ober- und unterirdische Wasser. Sie beschränkt sich damit nicht allein auf die Nutzung des Wassers: so befasst sich etwa der Gewässerschutz mit dem Schutz des Wassers vor dem Menschen, beim Hochwasserschutz geht es um den Schutz des Menschen vor dem Wasser.

Geschichte

Bereits im 12. Jahrhundert wurde in Schleswig-Holstein für den Küsten- und Deichschutz ein gemeinschaftliches Vorgehen mit Hilfe verbandsähnlicher Zusammenschlüsse organisiert. Die eigentliche Verwaltung ist nach Eingliederung Schleswig-Holsteins in das Königreich Preußen 1895 durch die Gründung von 5 Wasserbauinspektionen begründet worden, die zuständig waren für alle Aufgaben des Wasserbaus im Lande. Nach dem Preußischen Wassergesetz von 1913 gab es für die Wasserbehörden bereits Planungs- und Beratungsaufgaben sowie behördliche Eingriffsmöglichkeiten zur Regelung der Wasserwirtschaft. Dabei standen zunächst der Hochwasserschutz und die Entwässerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Vordergrund.

Mit dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes als Rahmengesetz des Bundes und des Landeswassergesetzes im Jahre 1960 wurden Benutzungsverbote mit Erlaubnisvorbehalt und ein breiterer Ermessensspielraum bei wasserbehördlichen Entscheidungen eingeräumt. Zudem wurden die Länder verpflichtet, wasserwirtschaftliche Planungen zu erstellen.

Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, musste seine Oberflächengewässer und sein Grundwasser durch gezielte Abwasserreinigung vor Nähr- und Schadstoffeinträgen besser schützen. Sichtbare Zeichen der hohen Belastungen wie Fisch- und Seehundsterben zwangen zum entschiedenen Handeln.

Zuständigkeiten

Nach einer Reihe von Novellierungen des Wasserrechts und Umorganisationen der Wasserwirtschaftsverwaltung ist heute das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) oberste Wasserbehörde und oberste Küstenschutzbehörde im Lande. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt und entwickelt als obere Wasserbehörde die technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen für die Ordnung des Wasserhaushaltes und führt den gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienst gemeinsam mit den Küstenschutzbehörden durch. Untere Wasserbehörden sind die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und die Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte. Die Aufgaben der Wasserbehörden und der Küstenschutzbehörden sind in den §§ 105 ff. Landeswassergesetz oder in Verordnungen, die auf der Grundlage des Landeswassergesetzes erlassen worden sind, näher beschrieben und geregelt.

Ziele

Die verbesserte Reinigung der Abwässer hat mittlerweile dazu beigetragen, aus belasteten Gewässern vielfach wieder saubere Seen und Flüsse zu machen. Allerdings beeinträchtigte zunehmend der Gewässerausbau - Begradigung, Aufstau und Umleitung von Flüssen - den Pflanzen- und Tierbestand. Zu lange wurden die Gewässer lediglich als Vorfluter zur schadlosen Abführung des Niederschlagswassers angesehen. Ein Gewässer ist aber mehr als eine Abflussrinne mit guter Wasserqualität, es ist ein natürlicher Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, ein Raum ökologischer Vielfalt. Und außerdem: werden Uferrandstreifen mit ihren schattenspendenden Bäumen und Büschen beseitigt, gelangen Nähr- und Schadstoffe von den angrenzenden Flächen schneller und ungefiltert in die Flüsse und Seen.

Ziel der Wasserwirtschaft ist es heute, die ökologischen Funktionen der Gewässer in ihrer Gesamtheit sowie - damit verbunden - die durch Gewässer geprägte Landschaftsvielfalt zu schützen oder wiederherzustellen. Flussläufe sollen renaturiert, Nähr- und Schadstoffeinträge aus der Landnutzung stärker begrenzt und Abwässer so gut gereinigt werden, dass sie die Gewässer nicht mehr gefährden. Diese Ziele gelten nach Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie europaweit nach gleichen Grundlagen und Zielsetzungen.

Wasser prägt kaum ein anderes Land so sehr wie das unsere. Der Gewässerschutz ist daher heute und zukünftig eine besondere Verpflichtung für uns. Also: auf zu neuen Ufern- mehr Natur für unser Wasser. Denn mehr Gewässerschutz ist mehr Lebensqualität.

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

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