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Thema : Schwangerschaft

Schwangerschaft


Eine Schwangerschaft bedeutet für Frauen einen beträchtlichen Einschnitt in ihrem Leben.

Letzte Aktualisierung: 02.08.2023

Eine Schwangerschaft bedeutet für Frauen einen beträchtlichen Einschnitt in ihrem Leben - sei die Schwangerschaft nun gewollt oder ungewollt.
Deshalb können sich alle Frauen im Falle einer Schwangerschaft beraten lassen.
Dies gilt unabhängig davon, ob ein Schwangerschaftskonflikt vorliegt oder nicht.

Medizinische Betreuung und Beratung

Alle Frauen können sich im Falle einer Schwangerschaft - neben der medizinischen Betreuung durch die Ärztin, den Arzt oder die Hebamme - durch die Gesundheitsämter und durch die anerkannten Beratungsstellen der freien Träger beraten lassen.

Konflikte

Ist die Frau jedoch in einem Schwangerschaftskonflikt, wird die anerkannte Beratung gemäß Paragraf 219 Strafgesetzbuch (StGB) von anerkannten Beratungsstellen freier Träger, beratenden Ärztinnen und Ärzten und kommunalen Beratungsstellen in allen Teilen des Landes angeboten und durchgeführt. Anschließend wird der so genannte "Beratungsschein" ausgestellt, der zu einem Abbruch berechtigt.

Die Beratungsstellen des Caritasverbandes bieten nur die allgemeine Beratung nach Paragraf 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) an und stellen keine für einen Abbruch erforderliche Beratungsbescheinigung aus.


Das Land Schleswig-Holstein fördert diese wohnortnahen Beratungsstellen; durch Personal- und Sachkostenzuschüsse wird damit ein plurales und ausreichendes Angebot sichergestellt.

Folgende Informationsmaterialien stehen zum Download zur Verfügung:

Kontakt

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

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