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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Schulrecht von 'A bis Z'


Hier finden Sie Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen.

Letzte Aktualisierung: 21.07.2023

Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider. Das Angebot ist kostenlos und ohne Passwort zugänglich.

Tipps für die Suche

Sie erhalten die gewünschte Information auf unterschiedlichen Wegen:

  • Über die alphabetische Gliederung: Alle gesetzlichen Regelungen zum Thema "Eltern" finden Sie unter dem Buchstaben „E“ und alles über die "Pflichtstundenverordnung" unter „P“. In besonderen Fällen bieten wir Ihnen die Information auch unter mehreren Buchstaben an – wie "Klassenfahrt", "Schulausflug" und "Lernen am anderen Ort".

Abendgymnasien

Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO)

Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) vom 4. Juli 2018 / Übergangsbestimmung

Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2023/24 im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase befinden, gelten mit Ausnahme des § 1 Absatz 5 ausschließlich die Vorschriften der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) vom 4. Juli 2018, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung am 11. Februar 2022 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 48, 49), in der am 30. Juli 2023 geltenden Fassung. mehr lesen

Abgeordnetenbesuch

Abitur

Absentismus

Admin Förderung

Alkohol, Rauchen

siehe Rauchen

Altersermäßigung

Altersteilzeit Beamte

Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Anpassung schulrechtlicher Erlasse an die Verordnung (EU) 2016/679

Anträge und Bewerbungen

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2023/24

Die Veröffentlichung des jährlichen Runderlasses erfolgt im Nachrichtenblatt Oktober 2022.
Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite des MBWFK unter „Service/Formulare“ zur Verfügung stehen.

Alle Lehrkräfte, die für das folgende Schuljahr

  • eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
  • die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
  • die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Kündigung

beantragen wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum 15. November eines Jahres (Eingang im MBWFK) auf dem Dienstweg einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.

Weitere Informationen für die Anträge zum Schuljahr 2023/24 finden Sie unter "Informationen zu Versetzungen innerhalb Schleswig-Holsteins und zum Ländertausch".

Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz

siehe auch Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein mehr lesen

Arbeitsunfall

Arbeitszeitverordnung

Ärztliches Attest

Aufbewahrungsfristen

Aufsicht

Auslandsschuldienst

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