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Thema : Neuaufstellung der Regionalpläne

Neuaufstellung der Regionalpläne

Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.

Letzte Aktualisierung: 10.11.2023

Umriss und Fläche von Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf.

Die Landesregierung hat am 30. Mai 2023 den Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne im Land zugestimmt. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Vom 10. Juli bis 9. November 2023 fand ein erstes Beteiligungsverfahren zu den Regionalplanentwürfen statt. Jetzt werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet.

Auf der Online-Plattform BOB.SH können die Entwürfe für die drei neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen zu den ersten Planentwürfen können nicht mehr abgegeben werden.

Inhalte der Regionalpläne

Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.

Die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen, sondern sind in den Regionalplänen Wind bzw. im Landesentwicklungsplan geregelt.

Mehr Informationen zu den Inhalten der Planentwürfe

Entwürfe

Zu den Regionalplanentwürfen gehören jeweils der Text des Regionalplans (Teile A und B), die Karte des Regionalplans (Teil C) und der Umweltbericht mit Anhang (Teil D). Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:

  • Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
  • Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
  • Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).

Verfahren

Weiteres Verfahren

Bisheriges Verfahren

Weiteres Verfahren

Die Landesplanungsbehörde prüft alle in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge, wägt sie ab, versieht sie mit einem Votum und fasst sie in einer sogenannten Synopse zusammen. Anschließend überarbeitet die Landesplanungsbehörde die Planunterlagen und stimmt die neuen Entwürfe mit den anderen Ministerien ab. Die Auswertung der Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die Abstimmung dauern mehrere Monate.


Bisheriges Verfahren

Neuaufstellungen von Regionalplänen sind mehrjährige Prozesse. Für die vielen Inhalte der Pläne hat die Landesplanung Fachgutachten ausgewertet, zahlreiche Informationen erhoben und die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen. Außerdem wurden kommunale und regionale Akteure frühzeitig eingebunden. Unter anderem fanden im Herbst 2019 landesweit sieben Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik statt.

Das Innenministerium hat die Verfahren zur Neuaufstellung der drei Regionalpläne am 21. Februar 2022 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt Schleswig-Holstein eingeleitet. Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfungen zu den Regionalplänen wurde am 18. März 2022 im Rahmen eines so genannten Scoping-Termins mit öffentlichen Stellen vorgestellt und diskutiert. Der Landesplanungsrat, der die Landesplanungsbehörde bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen berät, wurde im Verfahren ebenfalls beteiligt. Am 30. Mai 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne zugestimmt. Vom 10. Juli bis 9. November 2023 wurde ein erstes Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen durchgeführt. Zu Beginn informierte das Innenministerium in sieben Info-Veranstaltungen über die Inhalte der Regionalpläne sowie den Beteiligungsprozess.

Bekanntgabe der Planungsabsichten (PDF, 86KB, Datei ist barrierefrei)

Bekanntmachung der Einleitung der Beteiligungsverfahren (PDF, 90KB, Datei ist barrierefrei)

Datenschutzhinweise zum Beteiligungsverfahren

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

Weitere Informationen

Raumordnungspläne: Inhalte und Verfahren : Datum

Zu den wichtigsten Aufgaben der Raumordnung gehört es, Raumordnungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Schleswig-Holstein gibt es den Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und zurzeit noch fünf, zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne.

Stellungnahmen zu Bauleitplänen : Datum

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) aufstellen.

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