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Thema : Medienpolitik

Medienpolitik

Die Landesregierung setzt sich für für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kulturgut ein.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2022

Bronze-Statue eines Pferdes vor einem Gebäude.
Statue 'Meteor' vor der Kieler Staatskanzlei.

Rundfunkpolitische Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein

Der Rundfunk ist auch ein Kulturgut, das nicht allein wirtschaftlichen Interessen dient.

Die duale Rundfunkordnung soll gestärkt werden durch die programmliche, technische und finanzielle Bestands- und Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll teilhaben an den inhaltlichen und technischen Entwicklungen von Telemedien, zum Beispiel im Internet.

Durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen sollen die privaten Medienanbieter in Deutschland gestärkt werden. Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten auch auf dem Sektor der privaten Medien eng zusammen.

Ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk über alle Verbreitungstechniken, wie zum Beispiel Kabel, Satellit und erdgebundene Sendernetze, soll gesichert werden, um individuelle Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Die individuelle Medienkompetenz soll gefördert werden. Das ist Aufgabe des Offenen Kanals Schleswig-Holstein und der gemeinsamen Medienanstalt von Hamburg und Schleswig-Holstein.

Die Digitalisierung der Rundfunkübertragungstechnik in Hörfunk und Fernsehen soll in Zusammenarbeit der norddeutschen Länder unterstützt werden.

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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