Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins in den nächsten Jahren.
Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Mit den Festlegungen im Plan, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, sollen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Land- und Meeresflächen aufeinander abgestimmt und Konflikte vermieden werden, wie sie zum Beispiel zwischen dem Erhalt von Natur und Landschaft und Flächennutzungen für Wohnungen, Gewerbegebiete, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können. Es wird eine nachhaltige räumliche Entwicklung im Land angestrebt, die ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichberechtigt berücksichtigt.
Fortschreibung 2021
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten. Er wurde mit Zustimmung des Landtags von der Landesregierung als Rechtsverordnung erlassen (Landesverordnung über den Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021)). Die Fortschreibung 2021 ersetzt den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Sie bezieht sich auf den Zeitraum 2022 bis 2036.
Anlagen der Landesverordnung sind der Plantext des Landesentwicklungsplans einschließlich Begründung (Teile A und B), die Hauptkarte (Teil C) sowie der Umweltbericht (Teil D) mit der zusammenfassenden Erklärung.
Die Landesregierung beabsichtigt, den 2021 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2021) geringfügig zu ändern. Anlass ist ein im November 2023 gefasster Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu einem Antrag der Regierungsfraktionen (Drucksache 20/1374). Dieser sieht vor, die Anrechnung von Geschosswohnungsbau auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu verringern. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen (Kapitel 3.6.1 Absatz 3 LEP 2021) regelt, wie viele Wohnungen in Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, in den nächsten Jahren entstehen können.
Die Landesplanungsbehörde hat am 11. März 2024 ihre Absicht, den LEP 2021 im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 zu ändern, im Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 384, bekanntgemacht.
Die Geodaten der Hauptkarte (Teil C) des Landesentwicklungsplans – Fortschreibung 2021 stehen bei Open-Data Schleswig-Holstein und im Digitalen Atlas Nord kostenlos zur Verfügung.
Dort bitte links unten unter "Karteninhalte / Planung / Raumordnung / Weitere Pläne / Landesentwicklungsplan SH – Fortschreibung 2021" ein Häkchen setzen.
Kostenpflichtige Ausdrucke
Beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo) können kostenpflichtig Ausdrucke des Textes und der Hauptkarte des Landesentwicklungsplans bestellt werden. Näheres dazu finden Sie im Produktkatalog 2022 auf Seite 39.
Der Teil A des Landesentwicklungsplans mit übergeordneten und strategischen Ansätzen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung wurde an aktuelle Herausforderungen und Megatrends angepasst, wie zum Beispiel den Klimawandel, die Energiewende und die Digitalisierung. Ergänzt wurden als strategische Ansätze das raumordnerische Leitbild "Denken und Handeln in funktionalen Räumen", eine qualitative Wachstumsstrategie und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Energiewende
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende wurde der Plan an neue energiepolitische Ziele angepasst.
Weil immer mehr große Solar-Freiflächenanlagen im Land geplant werden, werden diese jetzt stärker räumlich gesteuert. Die Anlagen sollen besonders in bereits vorbelasteten Bereichen, wie zum Beispiel entlang von Autobahnen und Bundesstraßen errichtet werden. Sensible Bereiche, zum Beispiel für Natur- und Landschaft, sollen hingegen stärker geschützt werden. Außerdem soll es mehr interkommunale Abstimmung bei der Planung geben. Der Landesentwicklungsplan benennt zudem Ausschlussgebiete, die dann in den Regionalplänen festgelegt werden.
Neu im Landesentwicklungsplan sind die Raumordnung des Untergrundes zur Nutzung tiefer Geothermie und zur Errichtung von Energiespeichern in Salzkavernen sowie ein Kapitel zu Leitungsnetzen.
Fracking als Fördermethode von Kohlenwasserstoffen ist durch den Landesentwicklungsplan jetzt ausgeschlossen.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Durch die Fortschreibung wurden die raumordnerischen Ansätze zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Plan zusammengeführt.
Angesichts des Klimawandels gibt der Landesentwicklungsplan neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz und zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Eingeführt wurde eine neue Raumkategorie "Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich". Die Raumkategorie "Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz" wurde außerdem an wasserrechtliche Vorgaben angepasst.
Wohnungsbau
Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, wurde aufgrund des erhöhten Wohnungsneubaubedarfs aktualisiert. Stichtag für die Berechnung des Entwicklungsrahmens ist jetzt der Wohnungsbestand am 31.12.2020 und der Rahmen bezieht sich auf die Jahre 2022 bis 2036. Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen werden außerdem nur zu zwei Drittel auf den Rahmen angerechnet und es sind Ausnahmen definiert, unter denen vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen abgewichen werden kann.
Reduzierung neuer Flächen für Siedlung und Verkehr
Erstmals enthält der Landesentwicklungsplan eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Bis 2030 sollen in Schleswig-Holstein pro Tag nur noch weniger als 1,3 Hektar neu für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommen werden. In den Plan wurden neben dieser Zielsetzung auch Maßnahmen für eine nachhaltige Flächenentwicklung aufgenommen. Dazu gehören neben planerischen Vorgaben wie "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" unter anderem die Bereitstellung eines Tools für ein Flächenmanagementkataster, Förderungen für flächensparende Bebauungskonzepte und das Recycling von Brachflächen sowie ein Baulandfonds. Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde ein ressortübergreifendes Projekt "Nachhaltiges Flächenmanagement" eingerichtet.
Das Zielsystem zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde flexibilisiert und an die geltende Rechtsprechung angepasst. Dabei wurden das Kongruenzgebot und das Integrationsgebot flexibler gestaltet. Beim Kongruenzgebot können zur Ermittlung des Kaufkraftpotenzials in Tourismusgemeinden nun auch Übernachtungsgäste mitberücksichtigt werden sowie in Grenzhandelsgemeinden skandinavische Kunden. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten für die Nahversorgung werden nach dem Integrationsgebot nun nicht mehr auf die zentralen Versorgungsbereiche der Standortgemeinden begrenzt, sondern sind im baulichen Siedlungszusammenhang zulässig.
Wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur
Um Wachstum und Beschäftigung im Land zu sichern, setzt der Plan sowohl auf die Stärkung der Basisbranchen als auch die Entwicklung wirtschaftlicher Zukunftsfelder. Außerdem hebt der Plan die Bedeutung der Forschungs- und Hochschullandschaft für die Landesentwicklung hervor und die gewachsene Bedeutung der Digitalisierung für die wirtschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein.
Die Infrastrukturvorhaben der verschiedenen Verkehrsträger wurden im Plan aktualisiert und Aspekte für die Mobilität der Zukunft ergänzt. Neu im Plan ist ein eigenes Kapitel zum Rad- und Fußverkehr.
Daseinsvorsorge
Es wurden allgemeine Grundsätze zur Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge ergänzt. Dabei wurde auch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Daseinsvorsorge hervorgehoben. Außerdem wurden Aussagen zu kritischen Infrastrukturen aufgenommen.
Kontakt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung
Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Frank Liebrenz
Referatsleitung Landesentwicklung und Rauminformation
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