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Thema : Lärmschutz

Lärmschutz

Lärmbelastungen werden zunehmend als Problem wahrgenommen. Ob Geräusche von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen oder Eisenbahnen, ob vom Presslufthammer oder aus der Autowaschanlage, zu viel Lärm kann krank machen.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2022

Grafik Lärmbelästigung
Lärmbelästigung der Bevölkerung nach Geräuschquellen 2014

Welcher Lärm stört am meisten?

Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2014 fühlt sich durch den Straßenverkehr in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen belästigt. Dies bestätigen Untersuchungen seit vielen Jahren. Auf Platz zwei der am häufigsten genannten Lärmquellen liegt der Lärm, den Nachbarn im direkten Wohnumfeld verursachen. 40 Prozent der Befragten hat Nachbarschaftslärm als belästigend bezeichnet.

Industrie- und Gewerbelärm wird von etwa einem Fünftel der Befragten als störend empfunden. Damit liegt diese Lärmquelle gleichauf mit Fluglärm. Von Schienenverkehrslärm fühlen sich deutlich unter 20 Prozent persönlich belästigt.

Mehr Informationen

Das Umweltbundesamt hat Informationen zu verschiedenen Lärmquellen zusammengestellt. Neben Erläuterungen, welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, findet man auch Hinweise auf einzelne Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen und mehr:

http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm

Sportfans in schwarz-weiß gestreiften Trikots trommeln und klatschen

Zulässige Höchstwerte

Bei Industrie- und Gewerbebetrieben bzw. -anlagen stellt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sicher, dass die jeweiligen zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. So sind bei vielen Vorhaben lärmmindernde bzw. -dämmende Maßnahmen im gewerblichen Bereich als Auflagen durchzusetzen, deren Einhaltung dann im Rahmen des § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz überwacht wird.

Darüber hinaus wird bereits im Rahmen der Bauleitplanung vorsorgend darauf hin gewirkt sowie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren oder bei Nachbarbeschwerden sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Trotzdem wird Lärm als Grund bei über 50 Prozent der durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erfassten Nachbarbeschwerden genannt und ist damit die häufigste Beschwerdeursache. Lokale Betroffenheiten sind den Städten und Gemeinden bzw. den zuständigen Arbeits-, Immissionsschutz- und Verkehrsbehörden in Schleswig-Holstein in der Regel bekannt.

Umgebungslärm

Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU den Gemeinden aufgegeben, Lärmbelastungen durch Hauptlärmquellen zu erfassen und Lärmprobleme zu regeln. Das Land unterstützt die Gemeinden bei dieser neuen Aufgabe unter anderem mit einer Internetseite für Lärmkarten und die Lärmaktionsplanung.

Mehr Informationen zum Umgebungslärm finden Sie im Lärm-Portal www.laerm.schleswig-holstein.de

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