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Thema : Küstenschutz

Küstenschutz

Fast ein Viertel Schleswig-Holsteins, das sind rund 4.000 km2, zählt zu den überflutungsgefährdeten Küstenniederungen. In diesem Raum leben etwa 333.000 Menschen und sind Sachwerte in Höhe von 60 Milliarden Euro vorhanden.

Letzte Aktualisierung: 30.05.2022

Für die schleswig-holsteinische Landesregierung hat der Küstenschutz eine übergeordnete Bedeutung. Der erwartete Meeresspiegelanstieg stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.

Organisation des Küstenschutzes

Oberste Küstenschutzbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN). Als solche legt es die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von den Deichen in der ersten und zweiten Deichlinie einzuhaltenden Sollabmessungen fest. Sie ist zudem zuständig für die Planfeststellungen und die Plangenehmigungen für das Errichten, Beseitigen, Verstärken oder wesentliche Ändern von Landesschutzdeichen und Regionaldeichen in der Trägerschaft des Landes, Sicherungsdämmen und Sperrwerken.

Zum 01.01.2008 wurde der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) als obere Landesbehörde gegründet. Der LKN ist als untere Küstenschutzbehörde für die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Küstenschutzanlagen und die Durchführung gewässerkundlicher Messungen sowohl in den Küstengewässern als auch im Binnenbereich verantwortlich. Der LKN ist für die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung von Anlagen im Küstenbereich zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der obersten Küstenschutzbehörde gegeben ist. In den Verfahren der obersten Küstenschutzbehörden führt der LKN die Anhörungsverfahren durch. Vom LKN werden die dem Land obliegenden Bau- und Unterhaltungsaufgaben an den Landesschutzdeichen, den Regionaldeichen sowie den in diesen Deichen vorhandenen Bauwerken wahrgenommen. Bei Förderungen des Landes im Bereich des Küstenschutzes sowie in den Häfen nimmt es schließlich die baufachlichen Aufgaben der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Vorhaben wahr.

Generalplan Küstenschutz – Fortschreibung 2022

Anfang Februar 2022, genau 60 Jahre nach der letzten Katastrophenflut an der deutschen Nordseeküste, hat die Landesregierung die fünfte Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz Schleswig-Holstein verabschiedet.

Wesentliche Gründe für die Fortschreibung sind neue Erkenntnisse zum künftigen Meeresspiegelanstieg, das Warftverstärkungs- und Entwicklungsprogramm der Landesregierung und die regelmäßig stattfindenden Überprüfungen der Deichsicherheit. Schwerpunkt des Plans ist eine nachhaltige ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen. Mit dem neuen Generalplan Küstenschutz wird in Zeiten des Klimawandels eine langfristige Grundlage für Wohnen und Wirtschaften in den Küstenniederungen und an den Küsten Schleswig-Holsteins geschaffen. Damit wird Verantwortung auch für künftige Generationen übernommen, die nicht für den menschengemachten Klimawandel verantwortlich sind.

Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2022 (PDF, 9MB, Datei ist barrierefrei)

Küstenschutz-Projekt MANABAS COAST

Pilotprojekt ECOHAL - naturbasierte Lösungen für den Schutz der nordfriesischen Halligen vor dem steigenden Meeresspiegel

Mehr erfahren über das Küstenschutz-Projekt MANABAS

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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum

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