Finanzielle Entlastung für Familien
Der neue Paragraf 25 b des Kindertagesstättengesetzes sieht vor, dass Familien einen Zuschuss zu den Betreuungsgebühren erhalten, wenn ihre Kinder in Schleswig-Holstein gemeldet sind und in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreut werden. Der Zuschuss hängt von den tatsächlich gezahlten Betreuungskosten ab und kann bis zu 100 Euro betragen.
Mit dem Kita-Geld möchte die Landesregierung Familien mit Kindern finanziell entlasten.
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Ansprechpartner
Für die Antragsbearbeitung ist das Landesamt für Soziale Dienste zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Kitaportal
Das Kita-Portal Schleswig-Holstein informiert über freie Betreuungsplätze in Schleswig-Holstein.
Gesetzliche Grundlagen
Kindertagesstättengesetz
Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung
Landesverordnung über das Verfahren der Erstattung von Kinderbetreuungskosten
Verwaltungsvorschrift zur Entlastung der Personensorgeberechtigten von den Kosten der Kindertagesbetreuung