Navigation und Service

Thema : Entschädigungsrecht

Entschädigungsrecht

Soziales Entschädigungsrecht

Informationen unter anderem zur so genannten Opferrente

Letzte Aktualisierung: 15.03.2022

Für eine bürgerfreundliche Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts arbeiten in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Lübeck und das Sozialministerium. Der Aufgabenbereich der Sozialen Entschädigung umfasst die Leistungen an die Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) nach dem Bundesversorgungsgesetz und Leistungen für geschädigte Personen aufgrund von Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären:

  • Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz
  • ehemalige politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz
  • Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren Hinterbliebene
  • Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz (Zivildienst z.Zt. ausgesetzt)

Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen zur so genannten Opferrente
Antrag auf besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon