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Thema : Elektronisches Grundbuch

Elektronisches Grundbuch

Hinweis bzgl. Drittanbietern:

Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

Das Auskunftssystem steht auf Grund von Updatearbeiten am 19.04.2024 in der Zeit von 15.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr nicht zur Verfügung.

Grundbuchauszüge können nur direkt beim Grundbuchamt beantragt werden. Der Antrag kann entweder schriftlich oder persönlich während der dortigen Geschäftszeiten gestellt werden. Sofern Sie ein Online-Portal zur Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen, handelt es sich hierbei um kostenauslösende Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten können zum Teil deutlich über der seitens des Gerichts erhobenen Gebühr von 10,00 € pro unbeglaubigtem Grundbuchauszug liegen.

Nutzungsvoraussetzung:

Das automatisierte Abrufverfahren kann ausschließlich von Personen oder Institutionen genutzt werden, die die gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen.

Zulassung zum Automatisierten Abrufverfahren

  1. Zulassungsverfahren
  2. Technische Voraussetzungen
  3. Kosten im Automatisierten Abrufverfahren
  4. Antrag auf Zulassung  (PDF, 140KB, Datei ist barrierefrei)
  5. Anforderung von Mitarbeiterkennungen  (PDF, 200KB, Datei ist barrierefrei) (Für bereits zugelassene Teilnehmer/innen)

Kontakt und Support

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich gerne an das Amtsgericht Kiel,
Grundbuchabrufstelle:
0431/6042073

grundbuchabruf@ag-kiel.landsh.de

  1. Kontakt Amtsgerichte
  2. Auskunft über Grundbucheinsichtnahmen (PDF, 738KB, Datei ist barrierefrei) (Für Eigentümer)

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