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Thema : Schleswig-Holstein im Bundesrat

Schleswig-Holstein im Bundesrat

Nicht alle wichtigen Entscheidungen für Schleswig-Holstein werden in der Landeshauptstadt getroffen, sondern auch im Bundesrat in Berlin.

Letzte Aktualisierung: 29.06.2022

Der Bundesrat ist, neben dem Bundespräsidenten, Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über ihn wirken die Länder aktiv an der Bundespolitik mit, denn er ist an allen Gesetzgebungsverfahren des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt.

Insgesamt hat der Bundesrat 69 Mitglieder (Stimmen). Die Verteilung der Stimmen ist abhängig von der jeweiligen Bevölkerungszahl des Landes. So verfügt Schleswig-Holstein über vier Stimmen im Bundesrat (Art. 51 Absatz 2 Grundgesetz - GG). Diese vier Stimmen sind nicht aufteilbar, sie können nur geschlossen abgegeben werden (Art. 51 Absatz 3 GG).

Bundesratspräsident

Jeweils zum 1. November eines Jahres wählen die Ministerpräsidenten aus ihren Reihen den Präsidenten des Bundesrates (Art. 52 GG). Aufgaben des Bundesratspräsidenten sind zum einen die Einberufung und Leitung der Bunderatssitzungen, zum anderen aber auch die Vertretung des Bundespräsidenten im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes (Art. 57 GG).

Plenarsitzungen

Der Bundesrat tritt alle drei Wochen freitags, mit Ausnahme der Sommerpause, zu einer öffentlichen Plenarsitzung zusammen. Vorbereitet werden diese Sitzungen durch die insgesamt 16 Ausschüsse des Bundesrates.

Mitglieder im Bundesrat für Schleswig-Holstein

Stellvertretende Mitglieder

Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein beim Bund

Sandra Gerken ist Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein beim Bund. Ihre Aufgaben bestehen darin, die politischen Belange Schleswig-Holsteins beim Bund zu vertreten und das Landeskabinett über Bundesangelegenheiten zu informieren.

Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund

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