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Thema : Artenschutz

Artenschutz

Der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume ist die zentrale Aufgabe des Naturschutzes.

Letzte Aktualisierung: 18.03.2022

Der naturschutzgesetzliche Auftrag für den Artenschutz und ihrer Lebensgemeinschaften leitet sich aus dem Bundes- (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 39 ff.) und Landesnaturschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 8 und 9) ab.

Vorrangiges gesetzliches Ziel ist es, die Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt zu erhalten. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen und soweit wie möglich wiederherzustellen (§ 1 Abs. 3 Nr. 9 LNatSchG)

Der Artenschutz soll damit:

  • Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen schützen, insbesondere vor dem menschlichen Zugriff,
  • die Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten schützen, pflegen, entwickeln und wiederherstellen sowie ihre sonstigen Lebensbedingungen gewährleisten,
  • Tiere und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes ansiedeln und
  • Interesse für seltene Tiere oder Tiere in unserer unmittelbaren Nähe wecken.

Geschützte Tierarten

Wölfe in Schleswig-Holstein

Im Jahr 2007 konnte erstmals wieder ein Wolf in Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Seitdem hat es insgesamt 536 C1-Wolfsnachweise sowie 12 bestätigte C2-Wolfshinweise gegeben (Stand 03.09.2022).

Meeressäuger

In Schleswig-Holstein sind drei Meeressäugerarten heimisch: Schweinswale, Seehunde und Kegelrobben.

Verwandte Themen

Biotope : Dokumenttyp: Thema

Schutzgebiete : Dokumenttyp: Thema

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Landesamt für Umwelt

Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek

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